BGH zur Verantwortlichkeit von Forenbetreibern

Der BGH hatte mit Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06 - über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums zu entscheiden. Bislang liegt zwar nur die Pressemitteilung vor. Daraus ist jedoch ersichtlich, daß es einem Unterlassungsanspruch jedenfalls grds. nicht entgegensteht, daß dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist und daß es sich um eine Meinungsäußerung handelt.

“Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängi…

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Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 28. März 2007 auf http://www.olnhausen.com.

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