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BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

am 19.12.2007 von http://www.sokolowski.org/blog/

In seinem Beschluss vom 23.10.2007 in dem Verfahren 4 StR 358/07 hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst und in den Entscheidungsgründen u.a. folgendes ausgeführt:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen “schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in kinderpornografischer Absicht und wegen vorsätzlicher Körperverletzung” zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge nur zu den Maßregeln Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
1. Sowohl die angeordnete Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus als auch seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung halten rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
a) Das Landgericht hat angenommen, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei bei den abgeurteilten Taten auf Grund einer dissozialen Persönlichkeitsstörung - einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB - erheblich vermindert gewesen. Es hat diese Bewertung - dem gehörten Sachverständigen folgend - im Wesentlichen auf folgende Umstände gestützt:
Sämtliche “Kriterien der Weltgesundheitsorganisation ICD 10″ für eine dissoziale Persönlichkeitsstörung seien beim Angeklagten als erfüllt anzusehen (UA 47 f. [gemeint ist: ICD-10 F 60 und F 60.2]). Der Ablauf der vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen Tat der Vorverurteilung vom 14. November 1997 (Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, Mord und Brandstiftung) lege die Diagnose einer schweren dissozialen Störung …

BGH: Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat

Anwalt bloggt / Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 17. Oktober 2007 in dem Verfahren 2 StR 462/07 ist eine verminderte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich erst dann von Bedeutung im Sinne des § 21 StGB, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat. In…

BGH zum räuberischen Diebstahl mit Sielzeugwaffe und ungeladener Schreckschusspistole

Anwalt bloggt / In seinem Beschluss vom 7. März 2006 in dem Verfahren 3 StR 52/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden dass die Verwendung einer ungeladenen Schreckschusspistole sowie einer Spielzeugwaffe als Drohmittel nur die Qualifikation des schweren räuberis…

BGH zur Unterbringung in einem psychiatrisches Krankenhaus, zur Schuldunfähigkeit, Steuerungsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit …

Anwalt bloggt / BGH, Urteil vom 18.01.2006 - 2 StR 394/05 Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung sagt nichts darüber aus, ob sie im Sinne der §§ 20, 21 StGB “schwer” ist. Hierfür ist maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des angeklagten Del…

BGH zu den gerichtlichen Prüfungsanforderungen bei Unterbringung

Vier Strafverteidiger / Der BGH hat sich in seinem Beschluß vom 07.03.2006 (Az. 3 StR 52/06) zu den Anforderungen der Überprüfung von Voraussetzungen bei einer Unterbringung des Angeklagten nach § 63 StGB geäußert. Dort heißt es u. a.:…

Auch bei Revision des Angeklagten droht nachträglich die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bzw. psychiatrischen Krankenhaus

Lichtenrader Notizen / Wenn Angeklagte Revision gegen ein Urteil in einer Strafsache einlegen, sollten sie immer bedenken, dass die Revisionsrichter in geeigneten Fällen auf Grund der Feststellungen im angefochtenen Urteil zu dem Ergebnis kommen könnten, dass eine gebote…

BGH zu den Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB

Anwalt bloggt / In seinem Beschluss vom 22.11.2006 in dem Verfahren 2 StR 430/06 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB befasst und folgendes ausgeführt: Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtsho…

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RA Joachim Sokolowski

Juristisches BLOG, insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht

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