BGH zur Tastmarke
am 06.02.2007 von http://www.markenblog.de
I ZB 73/05
MarkenG § 3 Abs. 1
Ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen kann eine Marke sein.
MarkenG § 8 Abs. 1
a) Den Anforderungen der grafischen Darstellbarkeit der Marke kann grundsätzlich dadurch genügt werden, dass der einen bestimmten Wahrnehmungsvorgang auslösende Gegenstand objektiv hinreichend genau und bestimmt bezeichnet wird.
b) Bei einem Zeichen, das über den Tastsinn vermittelt werden soll, bedarf es dazu der hinreichend bestimmten Angabe der maßgeblichen Eigenschaften des Gegenstandes, durch dessen Berühren die Sinneswahrnehmungen ausgelöst werden, die sich als Hinweis auf die Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen eignen sollen. Die …
BGH: Marlene-Dietrich-Bildnis
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BGH: Marlene-Dietrich-Bildnis - Das Bildnis einer (verstorbenen oder lebenden) Person ist grundsätzlich dem Markenschutz zugänglich. Zur Abgrenzung von bloßen Sachangaben und markenrechtlich unterscheidungskräftigen Zeichen.
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BGH: Milchschnitte
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BGH: Kein Markenschutz für FUSSBALL WM 2006
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BGH: COHIBA - Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke kann sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen der Ware Zigarren und der Dienstleistung Verpflegung besteht keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. 2. Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke i.S. von § 26 Abs. 1 Mark…
