BGH zur Markenbenutzung
am 09.12.2005 von MarkenBlog
MarkenG § 26 Abs. 1
Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl
von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften -
angebracht wird, lässt dann nicht auf eine Scheinbenutzung schließen, wenn es
für die Waren nur einen sehr speziellen Abnehmerkreis gibt.
Der Umstand, dass die mit der Marke gekennzeichnete Ware unentgeltlich abgegeben
wird, steht der Annahme …
Markennutzung
Blickpunkt Recht & Steuern / Der Umstand allein, dass die Marke lediglich auf einer ganz geringen Anzahl von Waren - hier: zehn jährlich bzw. monatlich erscheinenden Druckschriften - angebracht wird, lässt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs dann nicht auf eine Scheinb…
BGH: AKZENTA - Die rechtserhaltende Benutzung einer Dienstleistungsmarke setzt voraus, dass der Verkehr aus der Benutzung des Zeichens erkennen kann, dass mit der Verwendung der Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt, sondern auch eine
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Benutzung einer eingetragenen Marke wirkt nur dann rechtserhaltend, wenn sie deren Hauptfunktion entspricht, dem Verkehr die Ursprungsidentität der Ware oder Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, dadurch zu garantieren, dass sie es…
BGH: COHIBA - Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke kann sich aus einem für einen vorübergehenden Zeitraum geltenden Werbeverbot für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen ergeben.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen der Ware Zigarren und der Dienstleistung Verpflegung besteht keine Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG. 2. Ein berechtigter Grund für die Nichtbenutzung einer Marke i.S. von § 26 Abs. 1 Mark…
Zum Recht des Inhabers einer Marke
Handakte WebLAWg / Artikel 5 Absätze 1 und 3 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass der Inhaber einer Marke die Durchfuhr von mit der Marke…
BGH: Fronthaube - Unter dem durch die Form vermittelten Wert einer Ware i.S. von § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist der ästhetische Wert zu verstehen, den die Form der Ware verleiht.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können Marken alle Zeichen sein, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehört auch die Form einer Ware. Hierbei ist die Markenfähig…
Otto ist löschungsreif
muepe.de | weblog peter müller / Der Otto-Versand unterlag vor dem BGH (Urteil v. 21.07.2005 I ZR 293/02) im Streit um seine Marke Otto. Der BGH bestätigte die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Hamburg, die das Unternehmen auf eine Popularklage hin verur…
Hanseatisches OLG: Markenverletzung durch Nicht-Angebot - Die Verwendung einer Marke auf einer Internet-Auktionsplattform (bzw. in einem Onlineshops) innerhalb von Produktkategorien stellt eine Markenverletzung dar, wenn tatsächlich Produkte d
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung einer Marke (hier: Jette) auf einer Internet-Auktionsplattform (bzw. im Rahmen eines Internetshops) innerhalb von Produktkategorien stellt eine Markenverletzung dar, wenn tatsächlich mit dieser Marke bezeichnete Produkte (zur Z…
