BGH zur Haftung von Aufsichtsräten bei Insolvenz
Verschmelzungsbericht | 29. April 2009 — Der BGH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. März 2009 (II ZR 280/07) die Haftung von Aufsichtsräten bei Ins…
Der BGH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. März 2009 (II ZR 280/07) die Haftung von Aufsichtsräten bei Insolvenz ihrer AG konkretisiert. Danach haften die Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn sie schuldhaft nicht verhindern, dass der Vorstand entgegen § 92 Abs. 2 AktG nach dem Eintritt der Insolvenz Zahlungen leistet. Hier hatte der Vorstand ein von ihm gewährtes Gesellschafterdarlehen an sich selbst zurück gezahlt. Dabei stellt der BGH klar, dass Zahlungen nach § 92 Abs. 2 AktG nicht erst nach Ablauf der dreiwöchigen Frist für die Stellung des Insolvenzantrags (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO), sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verboten sind. Das hatte das Berufungsgericht noch anders gesehen.
Zur Aufsichtsratshaftung aufgrund § 116 AktG ruft der BGH dem Aufsichtsratsmitglied in Erinnerung, dass es darlegen und beweisen muss, dass es [seine] Pflichten erfüllt hat oder dass ihn jedenfalls an der Nichterfüllung kein Verschulden trifft”. Die Gesellschaft muss nur darlegen, “dass ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten - ggf. durch ein Unterlassen - des Organmitglieds ein Schaden … entstanden ist”. Den Pflichtenmaßstab umschreibt der BGH wie folgt:
“Er muss sich ein genaues Bild von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft verschaffen und insbesondere in einer Krisensituation alle ihm nach §§ 90 Abs. 3, 111 Abs. 2 AktG zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen ausschöpfen. [...] Erforderlichenfalls muss er ein ihm unzuverlässig erscheinendes Vorstandsmitglied abberufen.”
Weiter hält der BGH im Anschluss an seine ARAG/Garmenbeck Entscheidung aus dem Jahr 1997 (BGHZ 135, 244, 252 ff) fest, dass der Aufsichtsrat nach § 111 Abs. 1, § 112 AktG grundsätzlich verpflichtet ist, Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen Vorstandsmitglieder geltend zu machen. Ebenso müsse er, so der BGH, einen Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung nach § 812 BGB verfolgen. Wörtlich heißt es:
“Auch insoweit gehört es zu seinen allein am Unternehmenswohl orientierten Pflichten, die Rechtslage zu begutachten, die Prozessrisiken abzuwägen, die Beitreibbarkeit der Forderung abzuschätzen und zu prüfen, ob ausnahmsweise Gründe vorliegen, die es angezeigt erscheinen lassen, die Forderung dennoch nicht oder nicht in voller Höhe geltend zu machen. [...] Verstößt der Aufsichtsrat gegen diese Pflichten, haftet er seinerseits nach §§ 116, 93 Abs. 2 AktG.”
Der BGH schreibt Aufsichtsräten damit erneut einen strengen und hart sanktionierten Pflichtenkanon vor.
Offen gelassen hat der BGH, ob, falls eine D&O Versicherung abgeschlossen worden wäre, diese nach Treu und Glauben vorrangig hätte in Anspruch genommen werden müssen. Jedenfalls habe der Aufsichtsrat mangels ent…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. April 2009 auf http://www.verschmelzungsbericht.de/.
Verschmelzungsbericht | 29. April 2009 — Der BGH hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 16. März 2009 (II ZR 280/07) die Haftung von Aufsichtsräten bei Ins…
beck-blog | 19. Oktober 2010 — In jeder GmbH kann freiwillig (ohne gesetzliche Verpflichtung) ein Aufsichtsrat als Kontrollorgan gebildet werden (sog. fakulta…
beck-blog | 6. Mai 2009 — Geschäftsführer haften der GmbH gegenüber für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach Feststellung der …
Rechtslupe | 22. April 2009 — Eine Aktiengesellschaft darf gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (ebenso wie eine GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG) keine Zahlungen me…
Unternehmensrechtliche Notizen | 14. März 2011 — Nicht selten ist ein die Gesellschaft betreuender Rechtsanwalt auch Mitglied im Aufsichtsrat. Der mit dem Vorstand geschlossene Ma…
Verschmelzungsbericht | 10. August 2008 — Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23. Juni 2008 (I-9 U 22/08) einem Aktion…
Der Energieblog | 9. Mai 2011 — Spätestens seit der berühmten ARAG/Garmenbeck-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) (Urteil v. 21.4.1997, II ZR 175/95) be…
CMS Hasche Sigle | 11. Oktober 2010 — Gleich, ob es sich um erfahrene Aufsichtsratsmitglieder handelt oder um Aufsichtsratsmitglieder, die zum ersten Mal das Amt des…
Verschmelzungsbericht | 30. Oktober 2009 — Mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. September 2009 (II ZR 174/08) hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzung…
Unternehmensrechtliche Notizen | 6. Dezember 2006 — Bislang hatte der Vorstand einen Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen und die…