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BGH zur Geschäftsführerhaftung in der Insolvenzkrise

am 17.05.2007 von Unternehmensrechtliche Notizen

Seit
Januar ist die GmbH überschuldet, doch erst im Mai wird Insolvenzantrag gestellt.
In der Zwischenzeit sind von dem Bankkonto, das im Minus stand und steht, 30
000 Euro an Gesellschaftsgläubiger gezahlt worden. Gleichzeitig sind 20 000 Euro von
Schuldnern der Gesellschaft auf das Konto eingegangen. Haftet der Geschäftsführer
und ggf. in welcher Höhe?


A)
Er haftet nicht


B)
Er haftet wegen der gezahlten 30 000 Euro


C)
Er haftet wegen der empfangenen 20 000 Euro


D)
Er haftet auf die Differenz von 10 000 Euro.


Der
BGH (II ZR 310/05 v. 26.3.2007) entscheidet: es ist Antwort C.


Zahlungen mit Kreditmitteln aus einem debitorisch geführten Bankkonto einer insolvenzreifen
GmbH oder GmbH & Co. KG fallen nicht unter die - dem Schutz ihrer Gläubigergesamtheit
dienenden - §§ 64 Abs. 2 GmbHG, 130a Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 HGB, sondern gehen allein
zum Nachteil der …

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