Alle Blogs » BGH zur GbR im Grundbuch

BGH zur GbR im Grundbuch

am 07.11.2006 von http://notizen.duslaw.eu

Der BGH sieht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit 1999 als rechtsfähig
an. Sie kann also auch eigenes Immobilienvermögen haben. Eine Entscheidung
des II. Zivilsenats vom 25.9.2006 stellt fest: Klar ist nach der neueren Rechtsprechung,
dass materiell-rechtlich das Eigentum an einer zum Gesellschaftsvermögen gehörenden
Liegenschaft nicht den Gesellschaftern, sondern der Gesellschaft selbst zusteht.
Sehr deutlich betont der Senat, es komme „nicht ernsthaft in Betracht“, dass es neben
dem Gesellschaftsvermögen noch eine Form des Gesellschafter-Gesamthandseigentums oder
des Gesellschafter-Bruchteilseigentums gebe.


Dieser Sichtweise entsprechend wird das formelle Grundbuchrecht interpretiert. § 47
GBO ordnet an, das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis zu bezeichnen,
wenn ein Recht für mehrere gemeinschaftlich eingetragen werden soll. Im Grundbuch
werden demzufolge die einzelnen Gesellschafter (!) mit dem Zusatz „als GbR“ eingetragen.
Forsch spricht der …

GbR kann Eigentümerin eines Grundstücks sein, wenn im Grundbuch die Gesellschafter als Gesellschafter bürgerlichen Rechts eingetragen sind

Jurabilis / Sind im Grundbuch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz als Gesellschafter bürgerlichen Rechts als Eigentümer eingetragen, so ist die Gesellschaft Eigentümerin des Grundstücks. Auf die Frage, ob die Gesellscha…

BGH: Auslegungsregel zum Grundstückseigentum einer GbR

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Teilrechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) weiter ausgebaut. Nach der neuesten Entscheidung (BGH, Urteil vom 25.09.2006, Az. II ZR 218/05) ist die Gesellschaft selbst auch dann als (alleinige…

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist nicht grundbuchfähig

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die bisherige Rechtsauffassung, wonach eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann. OLG Celle 13.3.2006, 4 W 47/0…

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist nicht grundbuchfähig

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die bisherige Rechtsauffassung, wonach eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht unter ihrem Namen als Berechtigte einer Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden kann. OLG Celle 13.3.2006, 4 W 47/0…

Die GbR als Grundstückseigentümer

Rechtslupe / Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben. Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird…

Gesellschafterhaftung in der GbR

Blickpunkt Recht & Steuern / Unterliegt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche der Besteuerung, ergibt sich die persönliche Haftung der Gesellschafter einer GbR für die Steuerschulden und die steuerlichen Nebenleistungen der Gesellschaft entsprechend § 128 Satz 1 H…

Wie erklärt man´s dem Grundbuchamt?

juragebirge.de / Die Insolvenzschuldnerin ist eine OHG mit zwei Gesellschaftern. Diese hatten sich ursprünglich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengefunden und führten zunächst nur Bauaufträge aus. Zum Gesellschaftsvermögen gehörte u.a. ei…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Prof. Dr. Ulrich Noack

Prof. Dr. Ulrich Noack

» Unternehmensrechtliche Notizen

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »