BGH zur Beweislast bei Eigenbedarfskündigung
am 18.05.2005 von http://rafranke.blogspot.comIn einer Pressemitteilung wird über das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.05.2005 - VIII ZR 368/03 (AG Mannheim - 17 C 423/02 ./. LG Mannheim - 4 S 23/03) berichtet. Wegen Eigenbedarfs gekündigte Mieter hatten Schadenersatzansprüche gegen ihren ehemaligen Vermieter wegen der nach einer Eigenbedarfskündigung entstandenen Umzugskosten und der Mietdifferenz der teureren neuen Wohnung geltend gemacht. Der beklagte Vermieter renovierte jahrelang, heiratete zwischendurch und bezog deshalb - nach seinen von den Klägern bestrittenen Angaben - wegen Änderung seiner Lebensplanung gemeinsam mit seiner Ehefrau eine andere, größere, Wohnung.Es war strittig, ob vorgeschobener Eigenbedarf vorlag, der den Vermieter zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet hätte.Zu klären war, bei wem die Beweislast für die entscheidende Frage lag.Grundsätzlich hat derjenige, der aus einer ihm günstigen Norm Rechte herleitet, deren tatsächliche Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Diese Verteilung der Beweislast gilt auch für den Schadensersatzanspruch, den der Mieter gegen den früheren Vermieter wegen einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung geltend macht. Eine sachliche Rechtfertigung dafür, bei diesem Anspruch von dem allgemeinen Grundsatz der Beweislastverteilung abzuweichen, ist, wie der Bundesgerichtshof im einzelnen ausgeführt hat, nicht gegeben. Der Mieter wird dadurch, daß ihm der Beweis für den fehlenden Selbstnutzungswillen des Vermieters auferlegt wird, nicht in unbilliger Weise belastet. Denn der Vermieter darf sich im Prozeß nicht darauf beschränken, die Behauptung des Mieters, daß der Kündigung ein Selbstnutzungswille des Vermieters nicht zugrunde gelegen habe, schlicht zu bestreiten. Setzt der Vermieter den mit der Kündigung behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, daß der …
Mietrecht: Eigenbedarfskündigung auch beim späteren Wegfall des Kündigungsgrundes
Recht und Alltag / Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter, der ein Wohnraummietverhältnis wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)…
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Erschienen im “Tip” am 27.08.2008 Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter Die Eigenbedarfskündigung stellt die am häufigsten vorkommende Kündigung des Vermieters dar. Eigenbedarf ist dann gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für…
Kündigung wegen Eigenbedarf: Zeitliche Grenzen des Anbietens einer Ersatzwohnung
Rechtsanwalt News / Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Unter anderem sieht die Rechtsprechung vor, dass der Vermieter eine andere Wohnung im gleichen Haus, die für den Mieter geeignet ist dem Mieter als Ersatz anbiet…
Kündigung aus Eigenbedarf erleichtert
Handakte WebLAWg / Ein Vermieter kann auf der Eigenbedarfskündigung und Räumung der Wohnung bestehen, selbst wenn im selben Haus kurze Zeit später eine andere Wohnung frei wird. Er muss den gekündigten Mietern diese Wohnung auch nicht als Alternativwohnung anbieten…
Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss nur bis zum Ende der Kündigungsfrist Alternativen anbieten
JuracityBlog / Spricht der Vermieter die Eigenbedarfskündigung aus und wird eine Alternativwohnung frei, so muss der Vermieter diese dem Mieter anbieten. Dies entschied kürzlich der BGH (VIII ZR 292/07). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Wohnung in…
Zeitliche Grenzen bei der Anbietpflicht
RECHTaktuell / Nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB hat der Vermieter die Möglichkeit einem Mieter ordentlich (unter Beachtung der Kündigungsfristen) zu kündigen. Grundsätzlich trifft ihn dann die Pflicht, dem Mieter eine ihm zur Verfügung stehende andere Wohnung als…
Kündigungsfristen für eine Mietwohnung
Rechtsanwalt News / Die Kündigungsfristen für eine Mietwohnung sind in§ 573 c BGB geregelt. § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernäc…
