BGH: Zur Begründung eines Stundungsantrags gemäß § 4a InsO
am 04.11.2006 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic
InsO §§ 4, 4a, 5, 20 Abs. 1; ZPO §§ 114, 127, 574 Abs. 1 und 2; BGB § 1360a Abs. 4
a) Legt der Schuldner gegen eine die Stundung der Verfahrenskosten ablehnende Entscheidung Beschwerde ein, kann er für das Beschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe beantragen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; § 4a InsO enthält insoweit keine Sonderregelung.
b) Lehnt das Beschwerdegericht die Gewährung von Prozeßkostenhilfe ab, weil es irrig annimmt, die Vorschriften der §§ 114 ff ZPO seien durch die Bestimmung des § 4a InsO ausgeschlossen, ist eine Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen worden ist.
c) Der Schuldner kann im Stundungsverfahren formlos die Angaben machen, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob sein Vermögen voraussichtlich die anfallenden Verfahrenskosten deckt; zur Benutzung eines vom Insolvenzgericht ausgegebenen Formulars ist er nicht verpflichtet.
d) Die Angaben sind inhaltlich am Maßstab der nach § 20 Abs. 1 InsO geltenden Auskunftspflicht auszurichten; sind sie unvollständig, muß das Insolvenzgericht den Schuldner darauf hinweisen, welche Punkte ergänzungsbedürftig sind.
e) Der Schuldner hat gegen seinen finanziell leistungsfähigen Ehepartner keinen Anspruch auf Kostenvorschuß, wenn seine Insolvenz im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen …
BGH: Mängel im Stundungsantrag, Verweis auf Amtsermittlungen gemäß § 5 InsO
InsoBlog.de / InsO § 4a Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 26 a) Für die Begründung des Stundungsantrags kann die Bezugnahme auf ein zeitnah erstelltes Gutachten genügen, in welchem der Sachverständige ermittelt hat, der Schuldner verfüge über kein die …
BGH: Unvollständige Angaben zum Stundungsantrag rechtfertigen Versagung der Stundung
InsoBlog.de / InsO §§ 4a, 290 Abs. 1 Nr. 5 a) Erklärt sich der Schuldner im Eröffnungsverfahren zu seinem Stundungsantrag nicht ausreichend über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, obwohl das Insolvenzgericht auf die Mängel konkret aufmerksam gemacht und d…
Muss der Ehegatte das Insolvenzverfahren des verschuldeten Antragstellers bezahlen?
InsoBlog.de / Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine Restschuldbefreiung. Und wenn die Verfahrenskosten für das Insolvenzverfahren nicht gedeckt sind, gibt es kein eröffnetes Insolvenzverfahren. Darum stundet der Staat dem mittellosen Schuldner die Verfahrenskost…
Wenn der Ehegatte die Restschuldbefreiung vereitelt
juragebirge.de / Die Kosten eines Insolvenzverfahrens (Gerichts- und Verwalter-/Treuhänderkosten + Auslagen) hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen. Reicht die vorhandene Masse hierzu nicht aus, wird der Insolvenzantrag vom Gericht gemäß § 26 Abs. 1 InsO abge…
§ 184 II InsO?
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Mal ‘ne Frage an die werten Kollegen und Kolleginnen: Ein Schuldner legt im Prüfungstermin gegen den Vorwurf, eine angemeldete Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, Widerspruch ein. Der zugrundeliegen…
Der Schuldner kann “Eigenverwaltung” nicht erzwingen
InsoBlog.de / Der Schuldner will Restschuldbefreiung und seine Insolvenz selbst verwalten. Das Gesetz sieht vor, dass das Gericht die Eigenverwaltung (§ 270 InsO) anordnen kann. Allerdings kann der Schuldner keine Eigenverwaltung erzwingen. Und genau dies hatte e…
Haftungsfall?
InsoBlog.de / Ein kleiner Transportunternehmer ist pleite. Der Geschäftsbetrieb war noch vom Schuldner eingestellt worden. Der Fuhrpark war an eine Bank sicherungsübereignet. Das Insolvenzgericht hatte zunächst einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und…
