BGH zur Begründung bezüglich der Sicherungsverwahrung
am 22.11.2006 von http://www.sokolowski.org/blog/
In seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2006 in dem Verfahren 5 StR 316/06 hat sich der Bundesgerichtshof hauptsächlich mit der Frage befasst, wie die Entscheidung des Gerichts über die Frage der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung zu begründen ist, wenn das Gericht der von einem Sachverständigen vertretenen Auffassung nicht folgt:
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sieben Fällen sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (§§ 174 Abs. 1 Nr. 1, 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 StGB jeweils a.F.) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt, wobei unter Auflösung einer früheren Gesamtstrafe die früher verhängten Einzel-strafen (vier Jahre und sechs Monate sowie zweimal drei Monate) einbezogen worden sind. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich allein dagegen, dass das Landgericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung abgelehnt hat. Das mit der Verletzung sachlichen Rechts begründete Rechtsmittel, das von der Bundesanwaltschaft vertreten wird, hat Erfolg; die Revision führt zugleich zugunsten des Angeklagten (§ 301 StPO) zur Aufhebung des Strafausspruchs, der mit der Frage der Anordnung von Sicherungsver-wahrung inhaltlich verknüpft ist.
1. Die Urteilsgründe weisen aus, dass die formellen Voraus-setzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 StGB erfüllt sind (neu verhängte Einzelstrafen neun Monate, ein Jahr und neun Monate, fünfmal drei Jahre sowie drei Jahre und sechs Monate). Zum Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB hat das Landgericht den Sachverständigen P. gehört, der dem Angeklagten eine …
Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
Handakte WebLAWg / Die heutige Entscheidung des 1. Strafsenats ist die erste des BGH, die zur nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 b Abs. 1 StGB ergeht. Das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist erst am 29. Juli 2004 in Kra…
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BGH hebt die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Der BGH hat am 25.11.2005 zur nachträglichen Sicherungsverwahrung u.a. ausgeführt: § 66 b Abs. 1 und 2 StGB setzt ausdrücklich voraus, dass nach einer Verurteilung wegen einer der dort angeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe vor Ende d…
BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
Anwalt bloggt / BGH, 2 StR 272/05; Urteil vom 25. November 2005 1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66…
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung aufgehoben
Handakte WebLAWg / Das LG hatte den Angeklagten wegen mehrfachen sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung einer Einzelstrafe aus einer anderen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt und gle…
BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Anwalt bloggt / In seinem Beschluss vom 23.10.2007 in dem Verfahren 4 StR 358/07 hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst und in den Entscheidungsgründen u.a. folgende…
BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung
Anwalt bloggt / In seinem Beschluss vom 19. Oktober 2007 in dem Verfahren 3 StR 378/07 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Anordnung der Sciherungsverwahrung gem. § 66b StGB zulässig ist.…
BGH: Alter schützt grundsätzlich nicht vor Haftstrafe
Anwalt bloggt / In seinem Urteil vom 27. April 2006 hat der Bundesgerichtshof in dem Verfahren 4 StR 572/05 folgenden Leitsatz aufgestellt: Einen Rechtssatz des Inhalts, dass jeder Straftäter schon nach dem Maß der verhängten Strafe die Gewissheit haben muss, im…
BGH zum räuberischen Diebstahl mit Sielzeugwaffe und ungeladener Schreckschusspistole
Anwalt bloggt / In seinem Beschluss vom 7. März 2006 in dem Verfahren 3 StR 52/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden dass die Verwendung einer ungeladenen Schreckschusspistole sowie einer Spielzeugwaffe als Drohmittel nur die Qualifikation des schweren räuberis…
BGH: Anordnung einer Entziehungskur setzt Aussicht auf Behandlungserfolg voraus
Anwalt bloggt / Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2007 in dem Verfahren 2 StR 393/07 setzt die Anordnung einer Entziehungskur nach § 64 StGB die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. Seine Entscheidung begründet der BGH…
