BGH zur Anwaltshaftung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Rechtsanwälte für die (rechts-)fehlerhafte Urteile gegenüber ihren Mandanten haften, wenn ein Anwalt seinen Mandanten die vorinstanzlichen Gerichte, insbesondere das Berufungsgericht nicht auf eine höchstrichterliche – für den Mandanten günstige - Entscheidung des BGH hingewiesen hat. Wollte der BGH mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 – AZ: IX ZR 179/07 – die Qualität der Arbeit von Rechtsanwälten in Zivilverfahren verbessern? Will der BGH den Gerichten unter ihm die Arbeit erleichtern? Oder will der BGH letztlich nur seine eigene Position stärken? Der Leitsatz des BGH zum Anwaltshaftungsurteil lautet:

“Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammen-hang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.”

Eigentlich nichts Neues für denjenigen, der sich den alten römischen Grundsatz der Lateiner genau durchliest, der da lautet “iura novit curia” und ins Deutsche übersetzt bedeutet: Das Gericht kenn das Recht. Faule Rechtsanwälte nutzen dieses “Über-/Unterordnungsverhältnis” bis heute und tragen nur Tatsachen vor, ohne den Sachverhalt rechtlich zu würdigen.

Letztlich hat der BGH aber mit seinem Urteil vom 18. Dezember 2008 den anderen alten römischen Rechtssatz “da mihi factum, dabo tibi ius” abgeschwächt, der bedeutet: Trage mir die Tatsachen vor und ich werde Dir das darauf folgende Recht geben.

Gerade in Rechtsgebieten, die aufgrund ihres Bezuges zu den Neuen Medien schwer verständliche Rechtsprobleme bergen und wo noch keine Sonderzuständigkeiten bestehen, sind Amtsrichter oft (zeitlich) überfordert und für jeden rechtlichen Hinweis dankbar. Ein Satz, den man sich als Anwalt ohnehin meist sparen kann, aber dennoch oft am Ende eines Schriftsatzes liest, was wohl gern als Zeichen der (rechtlichen) Unsicherheit ausgelegt werden kann. Hier würde die Entscheidung des BGH viel Sinn machen.

Aber der BGH stützt sich insbesondere auf Berufungsgerichte. Diese sind in den letzten Jahren ohneh…

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Themen: Medien , Anwalt , Haftung , Urteile , Bürgerrechte , Bgh , Amtsgericht , Kurios , Multimedia , Anwaltshaftung Urteile

Erschienen 28. Januar 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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