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BGH zur Anfechtung der Globalzession

am 01.12.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Eine Pressemitteilung des BGH berichtet von einer Entscheidung zur Insolvenzanfechtung bei der Globalzession. Demnach sind nach der Auffassung des IX. Zivilsenates die im Rahmen der Globalzession der Bank zufallenden Absonderungsrechte kongruent im Sinne des § 130 Abs. 1 InsO:
Die Entstehung künftiger, an Hand des Inhalts der getroffenen Vereinbarung nicht von Anfang an identifizierbarer Rechte begründet nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht generell eine inkongruente Deckung. Vielmehr ist die Sicherung kongruent, wenn bereits bei Abschluss des Globalabtretungsvertrags das dingliche Geschäft vollzogen und zugleich die schuldrechtliche Seite in dem vertragsrechtlich möglichen Maße derart konkretisiert wird, dass die abgetretenen Forderungen zumindest bestimmbar sind. Der Umfang der in Zukunft auf die Bank übergehenden Forderungen ist dann – anders als bei Sicherheiten gemäß Nr. 13 bis 15 AGB-Banken – in abstrakter Form bereits rechtlich …

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