BGH: Zur Anfechtbarkeit eines Eingabefehlers im Onlineshop

BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 79/04 § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Online-Verkäufer, dem bei der Preisauszeichnung im Onlineshop ein Fehler unterläuft, zur Anfechtung des Vertrages mit dem Käufer berechtigt ist. Der Verkäufer hatte ein Notebook statt zum Verkaufspreis von 2.650,00 EUR versehentlich zu einem Preis von 245,00 EUR angeboten. Diese Differenz ergab sich durch einen Fehler der verwendeten Software. Ein Verbraucher gab über den Onlineshop eine Bestellung für das Notebook zum Preis von 245,00 EUR auf und erhielt sowohl eine automatische E-Mailbestätigung des Kaufs als auch einige Tage später das Gerät. 10 Tage nach der Bestellung focht der Verkäufer den Kaufvertrag an, da ihm ein Irrtum bei der Preisauszeichnung unterlaufen sei, und verlan…

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Themen: Bgh , Irrtum , Anfechtung , Bundesgerichtshof , Urteile & Beschlüsse , Preis , Rückabwicklung , Notebook , Notebooks , Onlineshop , Erklärungsirrtum , Preisauszeichnung

Erschienen 12. Februar 2009 auf http://damm-legal.de.

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