BGH zur Anbieterkennzeichnung von Webseiten nach TDG und MDStV

Der BGH hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (I ZR 228/03) über die Anbieterkennzeichnung von Webseiten nach § 6 Teledienstgesetz (TDG) und § 10 des Staatsvertrags über Mediendienste (MDStV ) entschieden. Danach genügt es, wenn die Anbieterkennzeichnung mit Begriffen beze…

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Erschienen 18. Oktober 2006 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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