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BGH zum Tonträgersampling

am 25.11.2008 von http://rechtmedial.de

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.
Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe “Kraftwerk”. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Stück “Metall auf Metall” befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels “Nur mir”, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahre 1997 erschienenen Tonträgern eingespielt hat. Dabei haben die Beklagten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel “Metall auf Metall” elektronisch kopiert (”gesampelt”) und dem Titel “Nur mir” in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Die Kläger meinen, die Beklagten hätten damit ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in Anspruch genommen.
Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat zwar - so der BGH - im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die Beklagten in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger eingegriffen haben. Die Bestimmung des § 85 Abs. 1 UrhG schützt die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers. Da der Tonträgerhersteller diese unternehmerische Leistung für den gesamten Tonträger erbringt, gibt es keinen Teil des Tonträgers, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre. Ein Eingriff in …

kleinste Tonfetzen schutzfähig

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Bundesgerichtshof : Sampling - Ein Eingriff in die Tonträgerherstellerrechte ist bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger nur kleinste Tonfetzen entnommen werden.

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Kraftwerk, Setlur und die Tonfetzen

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BGH: Ende von Tonträger-Sampling und Mashups?

§§ Jur-Blog.de §§ / Eine neue Abmahnwelle im Bereich der Musikindustrie droht: Auch die Entnahme von einigen Tönen (”kleinste Tonfetzen”) soll nach einer Pressemitteilung des BGH Urheberrechte verletzen können. Dies gilt nun zumindest, wenn diese Tonfolgen…

BGH: Sampling eines Tonträgers erlaubt, wenn dadurch ein eigenständiges Werk geschaffen wird

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Freie Benutzung eines Leistungsschutzrechtes: BGH urteilt zum Tonträger-Sampling

IP|Notiz / Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06 - Metall auf Metal Tonträger-Sampling ist die Entnahme von Tönen von einem Tonträger. Erfolgt die Entnahme von einem fremden Tonträger, kann darin eine rechtswidrige Handlung liegen. D…

Bundesgerichtshof entscheidet zum Tonträger-Sampling

Rechtsanwalt News / Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20.11.2008, I ZR 112/06 - “Metall auf Metall”, entschieden, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen e…

BGH: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern / Ersatz von Abmahnkosten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von…

Sampling: Selbst kleinste Tonfetzen geschützt

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Wirklichkeitsfremde Sampling-Entscheidung des BGH

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BGH: Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern

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