kleinste Tonfetzen schutzfähig
Recht geblogt | 30. November 2008 — Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derj…
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat, dass bereits derjenige in die Rechte des Tonträgerherstellers eingreift, der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt.
Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe “Kraftwerk”. Diese veröffentlichte im Jahre 1977 einen Tonträger, auf dem sich unter anderem das Stück “Metall auf Metall” befindet. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Komponisten des Titels “Nur mir”, den die Beklagte zu 1 mit der Sängerin Sabrina Setlur auf im Jahre 1997 erschienenen Tonträgern eingespielt hat. Dabei haben die Beklagten eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Titel “Metall auf Metall” elektronisch kopiert (”gesampelt”) und dem Titel “Nur mir” in fortlaufender Wiederholung unterlegt. Die Kläger meinen, die Beklagten hätten damit ihre Rechte als Tonträgerhersteller verletzt. Sie haben die Beklagten auf Unterlassung, Feststellung ihrer Schadensersatzpflicht, Auskunftserteilung und Herausgabe der Tonträger zum Zwecke der Vernichtung in Anspruch genommen.
Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Das Berufungsgericht hat zwar - so der BGH - im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die Beklagten in das Tonträgerherstellerrecht der Kläger eingegriffen haben. Die Bestimmung des § 85 Abs. 1 UrhG schützt die zur Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger erforderliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung des Tonträgerherstellers. Da der Tonträgerhersteller diese unternehmerische Leistung für den gesamten Tonträger erbringt, gibt es keinen Teil des Tonträgers, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre. Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist deshalb bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden. Das Berufungsgericht hat es jedoch - so der BGH weiter - versäumt zu prüfen, ob die Beklagten sich auf das Recht zur freien Benutzung berufen können. Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Danach kann auch die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Berechtigten erlaubt sein, wenn das neue Werk zu der aus dem benutzten Tonträger entlehnten Tonfolge einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist. Eine freie Benutzung ist allerdings in zwei Fällen von vornherein ausgeschlossen: Ist derjenige, der die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke verwenden möchte, befähigt und befugt, diese selbst einzuspielen, gibt es für eine Übernahme der unternehmerischen Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigu……
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. November 2008 auf http://www.behrmannhaertel.de.
Recht geblogt | 30. November 2008 — Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derj…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. November 2008 — BGH, Urteil vom 20.11.2008 - Az. I ZR 112/06 - Metall auf Metall ; Vorinstanzen: LG Hamburg, Urteil vom 8.10.2004 - Az. 308 O 90/9…
Rechtslupe | 20. November 2008 — Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass bereits derj…
§§ Jur-Blog.de §§ | 20. November 2008 — Eine neue Abmahnwelle im Bereich der Musikindustrie droht: Auch die Entnahme von einigen Tönen (”kleinste Tonfetzen”) soll nach…
Dr. Bücker Newsfeed | 21. November 2008 — Der für das Urheberrecht zuständige Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte in seinem Urteil vom 21.11.2008 - Az. I ZR 11…
Rechtsanwalt News | 21. November 2008 — Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20.11.2008, I ZR 112/06 - “Metall auf Metall”, entschieden, dass bereits derjeni…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 21. November 2008 — Das Sampeln von Musik gehört seit Anfang der 80er Jahre zum Musikalltag. Dabei werden Teile eines Songs aus einem Lied herausgenom…
IP|Notiz | 25. November 2008 — Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06 - Metall auf Metal Tonträger-Sampling ist die Entnahme von Töne…
Internet-Law | 4. Februar 2009 — Die vieldiskutierte Entscheidung des BGH zum Sound-Sampling ist jetzt im Volltext online. Die Band Kraftwerk hatte den Produzenten…
Dr. Graf | 12. September 2011 — Rechtsnorm: § 24 Abs. 1 UrhG Mit Urteil vom 17.08.2011 (Az. 5 U 48/05) hat das OLG Hamburg entschieden, dass der von Moses Pe…