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BGH zu sog. Verträgen über R-Gespräche

am 16.03.2006 von Handakte WebLAWg

Der für Rechtsstreitigkeiten über Tele-Dienstleistungsverträge zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gespräche in Höhe von 593,06 €. Bei diesen Telefonaten trägt nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten. (…)
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass über die Behauptung …

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