BGH zu sog. Verträgen über R-Gespräche
am 16.03.2006 von Handakte WebLAWg
Der für Rechtsstreitigkeiten über Tele-Dienstleistungsverträge zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden:
Ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gespräche in Höhe von 593,06 €. Bei diesen Telefonaten trägt nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten. (…)
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz mit der Maßgabe zurückverwiesen, dass über die Behauptung …
Bundesgerichtshof zu Verträgen über R-Gespräche
Rechtblog / Wir hatten bereits in der BGH-Vorschau über den Fall berichtet. Nun liegt die Pressemitteilung des BGH zur Entscheidung vor: Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikationsdienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des…
BGH: Grundlagen-Urteil zu Verträgen über R-Gespräche
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Telekommunikations-Dienstleistungsverträge zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsd…
BGH: Anforderungen an eine Abschlusserklärung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gerade im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Rechts der Neuen Medien werden eine erhebliche Anzahl der Rechtsstreitigkeiten durch einstweilige Verfügungen endgültig beendet.Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Rechtsbehel…
/ …
Bundesgerichtshof zu Verträgen über R-Gespräche
auchRecht.de / Der BGH hat mit Urteil vom 16.3.2006 entschieden, daß ein Anschlußinhaber nicht für die durch die minderjährige Tochter geführten R-Gespräche haftet. Ein Widerrufsrecht bestünde jedoch nicht mehr. Es bleibt abzuwarten, wie nach der (noch nicht…
BGH: Grundlagen-Urteil zu Verträgen über R-Gespräche - VOLLTEXT
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Grundlagen-Entscheidung des BGH (Urt. v. 16.03.2006 - Az.: III ZR 152/05) zu R-Gesprächen liegt nun im Volltext vor:Leitsätze: 1. Der Inhaber eines Telefonanschlusses wird aus den im Wege der Nutzung seines Netzzugangs durch Dritte geschlossene…
R-Gespräche vor dem BGH
Jurabilis / Heute verhandelt der Bundesgerichtshof über die Revision gegen ein Urteil des LG Würzburg:Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gesp…
BGH Vorschau: Verhandlungstermin 9 Februar 2006
Rechtblog / Verfahren: III ZR 152/05,AG Würzburg - Urteil vom 15. Februar 2005 – 16 C 2202/04,LG Würzburg - Urteil vom 29. Juni 2005 – 42 S 486/05 Sachverhalt: Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, ve…
R-Gespräche vor dem BGH
Jurabilis / Heute verhandelt der Bundesgerichtshof über die Revision gegen ein Urteil des LG Würzburg:Die Klägerin, ein Unternehmen, das Telekommunikationsdienstleistungen erbringt, verlangt von der Beklagten die Zahlung von Entgelten für so genannte R-Gespr…
R-Gespräch
Blickpunkt Recht & Steuern / Bei den R-Gesprächen muss nicht der Anrufer sondern der Angerufene die anfallenden Gebühren bezahlen, wenn er das Gespräch annimmt, weshalb sich die R-Gespräche insbesondere bei Kindern und Jugendlichen grosser Beliebtheit erfreuen. Nun hat aller…
AG Fürth: Neues R-Gesprächs-Urteil
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Fürth (Urt. v. 11.10.2004 - Az.: 1 C 59/04 (13)) hat in einem neuen Verfahren über R-Gespräche eine Entscheidung getroffen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer wählt vorab eine kost…
AG Gelsenkirchen: Erstes Urteil zu R-Gesprächen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Gelsenkirchen (Urt. v. 28.09.2004 - Az.: 27 C 187/04) hatte als eines der ersten Gerichte in Deutschland über sogenannte R-Gespräche zu urteilen.Bei den R-Gesprächen trägt nicht der Anrufer die Kosten, sondern der Angerufene. Der Anrufer w…
