BGH zu Musical-Rechten
am 08.07.2008 von http://www.ferner-alsdorf.de
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.
Die Klärung dieser Voraussetzungen ist deshalb von Bedeutung, weil die Urheber der GEMA zwar die Aufführungsrechte an Werken der Tonkunst übertragen, sich aber das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung dramatisch-musikalischer Werke vorbehalten. Auf diese Weise behalten sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem sie unter welchen Bedingungen das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung ihrer Werke einräumen.
Die Klägerin, die Disney Enterprises Inc., ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Musicals “Die Schöne und das Biest”, “Der Glöckner von Notre Dame”, “Der König der Löwen” und “Aida”. Die Beklagte ist eine deutsche Konzertagentur, die im Rahmen von Tourneen bundesweit Aufführungen unter dem Titel “The Musical Starlights of Sir Andrew Lloyd Webber and The Disney Musical Productions” veranstaltet. Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagte führe bei diesen Veranstaltungen die Disney-Musicals bühnenmäßig auf, ohne hierzu berechtigt zu sein. Sie hat die Beklagte daher auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Anspruch genommen.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Er hat entschieden, dass eine bühnenmäßige Aufführung lediglich erfordert, dass nicht nur der Eindruck von zusammenhanglos aneinandergereihten Handlungselementen und Musikstücken entsteht, sondern ein sinnvoller Handlungsablauf erkennbar wird. Dabei kommt es für eine Aufführung des geschützten Werkes - so der BGH - nicht darauf an, ob einem Betrachter der Handlungsablauf des benutzten Werkes insgesamt oder zumindest großteils vermittelt wird. Vielmehr reicht es aus, wenn das Publikum …
BGH zu Rechten von Musicals
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Urheberrecht verhindert Archivierung von Aufführungen
Archivalia (Archivrecht) / Das Straßenleben mittels Video einzufangen wird im allgemeinen nicht als Aufgabe eines öffentlichen Archivs gesehen (Antwort auf http://archiv.twoday.net/stories/4703758/ ). Angesprochen wurden aber auch Musikdarbietungen in den städtischen Parks…
Bundesgerichtshof : Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
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Landgericht München I : Still got the Blues - Urheberrechtsverletzung durch Übernahme eines (Musik-) Werkes muss nicht bewusst erfolgen
MEDIEN INTERNET und RECHT / LG München I, Urteil vom 03.12.2008 - Az. 21 O 23120/00; nrk Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 03.12.2008 über einen Plagiatsvorwurf betreffend des Musikstücks Still got the Blues entschieden. entschieden. <br><b…
BGH: Keine Urheberrechtsabgabe an VG Wort für Kopierstationen
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