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BGH zu den gerichtlichen Prüfungsanforderungen bei Unterbringung

am 23.08.2006 von http://www.vier-strafverteidiger.de

Der BGH hat sich in seinem Beschluß vom 07.03.2006 (Az. 3 StR 52/06) zu den Anforderungen der Überprüfung von Voraussetzungen bei einer Unterbringung des Angeklagten nach § 63 StGB geäußert. Dort heißt es u. a.:

Die Unterbringung des Angeklagten hält rechtlicher Prüfung nicht stand. Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt u. a. die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Defekts voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; BGHSt 34, 22, 26; 42, 385).

Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert war, erfolgt in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren (vgl. im einzelnen Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß NStZ 2005, 57). Zuerst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht hat, dass sie unter eines der psychopathologischen Eingangsmerkmale des § 20 StGB zu subsumieren ist. Sodann sind der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit zu untersuchen. Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein. Bei diesem Entscheidungsprozess wird der Richter häufig – soweit die Verhängung von Maßregeln in Betracht kommt, sogar stets (vgl. § 246 a StPO) – auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen sein und von diesem Ausführungen zur Diagnose einer psychischen Störung, zu deren Schweregrad und deren innerer Beziehung zur Tat erwarten. …

Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Abmahnungen

Rechtblog / Ein Arbeitnehmer, der eine Abmahnung erhalten hat, kann grundsätzlich die Berechtigung dieser Abmahnung durch Klage beim Arbeitsgericht überprüfen lassen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat allerdings den eingeschrän…

BGH zum räuberischen Diebstahl mit Sielzeugwaffe und ungeladener Schreckschusspistole

Anwalt bloggt / In seinem Beschluss vom 7. März 2006 in dem Verfahren 3 StR 52/06 hat der Bundesgerichtshof entschieden dass die Verwendung einer ungeladenen Schreckschusspistole sowie einer Spielzeugwaffe als Drohmittel nur die Qualifikation des schweren räuberis…

Ausschluss des Angeklagten bei der Vernehmung von verdeckten Ermittlern

Vier Strafverteidiger / Einen recht interessanten Hinweis kann man einem orbiter dictum des BGH in der Entscheidung 1 StR 87/06 vom 19.07.2006 entnehmen. Dort wird nämlich ausgeführt, dass in den Fällen, in denen es genügt, Gefährdungen eines Zeuge…

Keine Eingrenzung eines Fahrverbots auf ein Kraftrad

Kreuzberger Verkehrsrecht / Das Kammergericht Berlin hat am 11.01.2006 (AZ.:3 WS B 5/06) entschieden: § 25 StVG gibt nicht die Möglichkeit, ein Fahrverbot nur für ein Kraftrad auszusprechen. (Aus den Gründen: ...Die Beschränkung des Fahrverbotes auf…

Urteilsfindung als massgeblicher Zeitpunkt der Feststellung der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Kreuzberger Verkehrsrecht / Das OLG KARLSRUHE stellt in seiner Entscheidung vom 19.12.2006 (Az:2 SS 252/06) noch einmal klar: Der massgebliche Zeitpunkt der Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen eins Kraftfahrzeugs im Strassenverkehr ist gem. § 69 StGB der Zei…

Fahndung per Foren unzulässig

Vier Strafverteidiger / [Es ist] zur Aufklärung der Tat [...] nicht geboten, ein öffentliches Diskussionsforum zum Meinungsaustausch über die Straftat zu eröffnen. Die strafrechtliche Bewertung eines ermittelten Sachverhaltes ist ausschließlich Sac…

Unheilbar

kanzlei-hoenig.info / Aus dem psychiatrischen Sachverständigengutachten über einen 23-jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung zur Last legt: Ohne Behandlung sind Taten wie die hier beschuldigte nicht nur möglich, sond…

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