BGH zu den Anforderungen an die Berufungsbegründung

In seiner Entscheidung vom 22. März 2006 in dem Verfahren VIII ZR 212/04 hat der BGH sich mit den ANforderungen an eine zivilrechtliche Berufungsbegründung befasst:

§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO erfordert nicht unbedingt einen förmlichen Antrag. Vielmehr reicht es aus, wenn die innerhalb der Berufungsbegründungsfrist einge-reichten Schriftsätze des Berufungsklägers ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig ergeben, in welchem Umfang und mit welchem Ziel das Urteil ange…

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Erschienen 19. Mai 2006 auf http://www.sokolowski.org/.

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