BGH, X ZR 27/07: Microsofts FAT-Patent rechtsbeständig

BGH, Urt. v. 20. April 2010 - X ZR 27/07

Der Gegenstand des Streitpatents lag für den Fachmann nicht nahe.

Aus der Urteilsbegründung:

Das gilt zunächst für die Erwägung, dass der Zugriff auf lange Dateinamen mit neuen Nachfolgebetriebssystemen zu MS-DOS, Version 5.0 bei gleichzeitiger Abwärtskompatibilität mit Betriebssystemen bis einschließlich MS-DOS, Version 5.0 durch die Anlage eines ersten und eines zweiten Verzeichniseintrags möglich ist, wenn eine bislang noch nicht belegte Funktion in der FAT-Dateisystemstruktur gefunden und für die Weichenstellung zwischen einem Zugriff über den kurzen oder über den langen Dateinamen genutzt werden kann.

Das gilt darüber hinaus aber auch für das Auffinden der Bitkombination “1111″ als Information, die einen zweiten, den langen Dateinamen beinhaltenden Verzeichniseintrag für Betriebssysteme bis einschließlich MS-DOS, Version 5.0 unsichtbar macht, während darin gleichzeitig für Betriebssysteme der Nachfolgegenerationen die Information liegt, das ein oder meh…

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Themen: Bgh , Patent , Gutachten

Erschienen 4. Juni 2010 auf http://www.ipweblog.de.

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