BGH - X ZR 102/06: Zur wirtschaftlichen Verwertbarkeit einer Diensterfindung
am 16.04.2008 von http://www.ipweblog.de
BGH, Urt. v. 4. Dezember 2007 - X ZR 102/06 - Ramipril
Leitsätze:
a) Bei Abschluss eines Lizenzvertrages über die unbeschränkt in Anspruch genommene Diensterfindung ist der Vergütungsanspruch des Erfinders - gegebenenfalls vorläufig - festzustellen oder festzusetzen.
b) Kommt eine Feststellung nicht zustande und unterlässt der Arbeitgeber eine Festsetzung, kann der Erfinder auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Vergütung klagen.
c) Der festzusetzende Vergütungsanspruch kann ausnahmsweise auf Null reduziert sein, wenn die vorbehaltlose Aufgabe des Nutzungsrechts durch den Lizenznehmer ohne Reduzierung der von ihm zu zahlenden Lizenzgebühren den Schluss zulässt, dass der Lizenznehmer der lizenzierten Erfindung keinen wirtschaftlichen Wert …
BGH, X ZR 181/03 - Rollenantriebseinheit II: Zur Vergütung eines Geschäftsführers
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AG Tostedt: Keine Telefonvertrags-Vergütung bei fehlendem Prüfprotokoll
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Liquidator-Honorar
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» Urteil des I. Zivilsenats vom 18.10.2007 - I ZR 165/05 -
» ipwiki [ipwiki.de]
Wiki zum gewerblichen Rechtsschutz und geistigen Eigentum"/> <meta name="keywords" content="gewerblicher Rechtsschutz, geistiges Eigentum, Patentrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Geschmacksmus…
» arbeitnehmererfinderrecht:bemessung_der_verguetung [ipwiki.de]
Wettbewerbsrecht-Wiki, Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, geistiges Eigentum, Wiki"/> <meta name="keywords" content="Arbeitnehmererfinderrecht, Arbeitnehmererfindergesetz, ArbErfG, Arbeitnehmererfindung"/> …
