Bauer-Verlag kündigt Presse-Grossisten
Rechtslupe | 26. Oktober 2011 — Die Bauer Media Group hat dem verlagsunabhängigen Presse-Grossisten Grade wirksam gekündigt. Der Bundesgerichtshof hat entschie…
click
Am 24. Mai 2011 verhandelt der Bundesgerichtshof [KZR 7/10 ] über die Kündigung eines Pressegrossisten durch den Bauer-Verlag.
Der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ist in Deutschland mindestens seit den 1970er Jahren auf der Grundlage des Presse-Grosso-Systems organisiert. Der Pressegroßhandel bezieht dabei Zeitungen und Zeitschriften von den Verlagen und liefert diese seinerseits an die rund 120.000 Verkaufsstellen des Einzelhandels.
Die Unternehmen des Pressegrosso sind weit überwiegend mittelständisch strukturierte, von den Verlagen unabhängige Unternehmen. Derzeit gibt es etwa 70 Pressegrossisten, die in ihrem jeweiligen Vertriebsgebiet in der Regel das ausschließliche Vertriebsrecht für die Presseerzeugnisse der einzelnen Verlage besitzen. Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist auf diese Weise durch ein Netz von Grosso-Gebietsmonopolen abgedeckt.
Die Bauer Media Group gehört u.a. mit den Titeln „Bravo“, „Auf einen Blick“, „TV-Movie“, und „Neue Post“ zu den führenden deutschen und europäischen Zeitschriftenverlagen.
Gegenstand des Verfahrens ist der folgende Sachverhalt: Zum 28. Februar 2009 hat der Verlag den Presse-Grosso-Vertriebsvertrag mit der verlagsunabhängigen Heinz-Ulrich Grade KG gekündigt.
Seither vertreibt Bauer ihre Zeitschriften in dem bisher von diesem Grosso-Unternehmen versorgten Gebiet, nämlich dem Kreis Pinneberg und Teilen der Kreise Steinburg, Stormarn und Segeberg, über eine hundertprozentige Tochtergesellschaft selbst.
Hiergegen richtet das Grosso-Unternehmen sich mit dem Klageanspruch, weiterhin ausschließlich – hilfsweise konkurrierend – mit sämtlichen Presseerzeugnissen des Bauer-Verlags beliefert zu werden.
Der Verband Deutscher Zeitschriften-Verleger (VDZ), deren Mitglied die Bauer Media Group ist, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. (Grosso-Verband), dem das klagende Grosso-Unternehmen angehört,haben sich am 19. August 2004 auf Anregung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in einer Gemeinsamen Erklärung
„zugunsten der Überallerhältlichkeit und Vielfalt des Presseangebots in Deutschland“ zum „bewähten“ Grosso-Vertriebssystem „einmütig bekannt“ und dabei unter anderem die Prinzipien der gebietsbezogenen Alleinauslieferung und der Neutralität des Pressegrosso gegenüber den Verlagen bekräftigt. Weiter wird in der Gemeinsamen Erklärung betont, dass die Verlage in der Wahl ihrer Vertriebswege grundsätzlich frei seien; bei „zu begründenden nachhaltigen Leistungsmängeln und anderen sachlich gerechtfertigten Gründen“ müssten sie die Möglichkeit haben, die Geschäftsbeziehung zu dem betreffenden… » Vollständiger ArtikelErschienen 10. Mai 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
Rechtslupe | 26. Oktober 2011 — Die Bauer Media Group hat dem verlagsunabhängigen Presse-Grossisten Grade wirksam gekündigt. Der Bundesgerichtshof hat entschie…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 24. Oktober 2011 — Bundesgerichtshof Urteil vom 24. Oktober 2011 KZR 7/10 Der BGH hat entschieden, dass die Kündigung eines Pressegrossisten durch de…
CMS Hasche Sigle | 9. März 2012 — Beruht der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland auf Bedingungen, die von einem Preis- und Konditionenkartell…
Jus@Publicum | 24. Oktober 2011 — click Der BGH hat im heute hier vorweg berichteten Verfahren zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Pressegrossist du…
Geschichten aus dem Gericht | 15. Februar 2012 — Die Entscheidung ist ein Sieg. Für die Wettbewerbsfreiheit, für die Pressevertriebsfreiheit – und für die Bauer Vertriebs K…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 27. Mai 2010 — LG Hamburg, Urteil vom 26.04.2010, Az. 315 O 99/10 § 20 Abs. 1 GWB Das LG Hamburg hat entschieden, dass Zeitschriften der…
Rechtslupe | 26. Oktober 2009 — Zeitschriftenverlage dürfen einzelne Presse-Großhändler nicht ohne besondere rechtfertigende Gründe vom Vertrieb ihrer Produkte…
Presserecht aktuell | 11. Mai 2010 — Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di haben vor dem Landgericht Hamburg einen Rechtsstreit über die Heinrich …
Presserecht aktuell | 15. Februar 2010 — Ein norddeutscher Verlag ist nicht verpflichtet, einen in dieser Region agierenden Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb ausschli…
MarkenBlog | 6. März 2006 — Der Heinrich Bauer Programmzeitschriften Verlag aus Hamburg hat die Wort-/Bildmarke Fernseh woche (Registernummer: 303 52 465…
Wortspiel, ökologische Ziele, umweltschonender Umgang mit Ressourcen, Bild #2480587
Der VDZ ist die Interessenvertretung der Zeitschriftenverleger. Als Arbeitgeber-, Kommunikations-, Wirtschafts- und Dienstleistungsverband vertritt er auf nationaler wie internationaler Ebene über 400 Mitgliedsverlage, die zusammen mehr als 5.000 Zeitschriften verlegen.