BGH: Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel und Vertragsschluss im Internet

BGH, Urteil v. 21.09.2005 – Az: VIII ZR 284/04 - Wirksamkeit einer Klausel über die Lieferung gleichwertiger Ersatzartikel und Vertragsschluss im Internet (amtlicher Leitsatz):

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel

“Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.”

ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze

“Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; …”

gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

Ergänzende redaktionelle Leitsätze:

1. Es dürfte zutreffend sein, dass die Präsentation von Waren im Onlineshop eines Unternehmens kein gemäß § 145 BGB verbindlicher Antrag, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Anträgen (invitatio ad offerendum) darstellt.

2. Die elektronische Bestellbestätigung des Unternehmers gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB kann als Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags anzusehen sein, wenn die Bestellbestätigung so formuliert ist, dass sie aus Sicht eines verständigen Kunden nicht nur als Bestätigung des Zugangs seines Kaufangebots, sondern als dessen Annahme zu verstehen ist.

3. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB durch AGB liegt vor, wenn eine Formularbestimmung die Rechtslage unzutreffend darstellt und es dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf in den AGB getroffene Regelung abzuwehren.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches


Erschienen 6. Februar 2006 auf http://www.vertretbar.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Abmahnfalle: AGB

IT-Blawg | 10. Januar 2006 — Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt zur Abmahnung, z.B. durch Verbraucherschutz…

BGH-Entscheidung zu AGB-Klausel über Lieferung von Ersatzartikeln

LAWgical | 28. Oktober 2005 — Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren VIII ZR 284/04 vom 21. September diesen Jahre…

BGH: Ersatzartikel-Kausel in AGB eines Internetshops unwirksam (Versandhandel)

§§ Jur-Blog.de §§ | 27. September 2008 — Wegen der zahlreichen Verstöße in der Praxis sei hier auf eine Grundlagenentscheidung des BGH verwiesen: Leitsatz: Die in den…

BGH: Die AGB-Klausel “Wenn nicht lieferbar, liefern wir gleichwertigen Ersatz” ist unwirksam und abmahnfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. Juli 2008 — BGH, Urteil vom 21.09.2005, Az. VIII ZR 284/04 §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 UKlaG, §§ 307 Abs. 1 S. 1, S. 2, 308 Nr. 4, 454…

Ersatzlieferungsklausel in AGB

Anwaltskanzlei von Olnhausen | 31. Oktober 2005 — “Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwert…

LG Hamburg: Die AGB-Klausel “Ist der bestellte Artikel nicht verfügbar, liefern wir gleichwertigen Artikel!” ist wettbewerbswidrig…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 18. August 2010 — LG Hamburg, Urteil vom 05.09.2003, Az. 324 O 224/03 §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 307 Abs. 1; 308 Nr. 4; 475 Abs. 1 BGB Das LG Ham…

LG Oldenburg: Neun auf einen Streich ergibt 7500 Euro

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 2. Juni 2008 — Das Landgericht Oldenburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 7500 Euro fest…

Onlinehandel - Änderungsklausel in AGB gekippt

maas_rechtsanwälte | 7. Dezember 2006 — Mit dem Urteil vom 21. September 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut den Verbraucherschutz im Versandhandel bestärkt…

Rechte Beim Internetkauf: BGH stärkt Kundenrechte bei Internet-Kauf

Recht und Alltag | 27. Oktober 2005 — Was man bestellt, muss man auch bekommen: Beim Einkauf im Internet müssen sich Kunden nicht mit gleichwertigen Ersatzartikeln zu…

OLG Hamm: Vertragsschluss nur durch Warenlieferung und Warenlieferung unter Vorbehalt? Wettbewerbswidrig!

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. März 2009 — OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 172/07 §§ 3, 4 Nr. 11 UWG Das OLG Hamm hat in dieser Entscheidung erneut die Unwir…