BGH will Mütter bei Unterhaltsrecht nicht überfordern
am 16.07.2008 von http://www.reuters.com
Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will getrennt lebende Mütter nicht überfordern, indem er ihnen zu früh neben der Erziehung zur Vollzeittätigkeit verpflichtet.
Das wurde in der mündlichen Verhandlung des Gerichts am Mittwoch zum neuen Unterhaltsrecht deutlich. Es müsse geprüft werden, ob von den Frauen nicht zu viel verlangt werde, wenn sie neben der Erziehung kleiner Kinder auch einer Vollzeitarbeit nachgehen müssten, sagte Richter Hans-Joachim Dose am Mittwoch in Karlsruhe.
Der Familiensenat des BGH will unter anderem klären, ab wann eine Mutter nach der Trennung wieder arbeiten gehen muss. Grund dafür ist das seit diesem Jahr geltende Recht, das Unterhaltsansprüche von Nichtverheirateten und Verheirateten weitgehend gleichstellt. Das Urteil soll am Donnerstag fallen. (Az.: XII ZR 109/05)
Die Richter haben über den Fall eines getrennt lebenden Paares zu entscheiden, das nicht verheiratet war. Ihre Kinder sind sieben und zehn Jahre alt. Die Frau arbeitete nicht während der Beziehung. Nach der Trennung 2002 verlangte sie Unterhalt und bekam vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf monatlich 216 Euro Betreuungsunterhalt zugesprochen. Das Geld sollte sie bis zum sechsten Geburtstag des jüngsten Kindes erhalten. Für unbefristeten und höheren Unterhalt legte sie Revision ein. Der Vater der Kinder will dagegen nachträglich zugesprochen bekommen, dass er nur bis zum dritten Geburtstag seines jüngsten Kindes hätte zahlen müssen.
Seit 2008 können auch Nichtverheiratete wie Verheiratete nach einer Trennung Unterhalt verlangen, bis das gemeinsame Kind drei Jahre alt ist. Länger wird Unterhalt nur in Ausnahmefällen gewährt, wobei das Gesetz dies nicht näher definiert. Der Gesetzgeber ist damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, das beide Lebensmodelle zum Schutze der Kinder gleichgestellt sehen wollte.
Vor der Gesetzesänderung sah die Situation für verheiratete Mütter jedoch besser aus. Denn sie mussten nach der Trennung bis zum achten Geburtstag des Kindes gar nicht und danach bis zu dessen Teenageralter nur halbtags arbeiten. Für die Zahlenden bedeutete dies, dass sie länger höheren Unterhalt leisten mussten. Nicht verheiratete Mütter bekamen schon nach dem alten Recht Unterhalt nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
In der Verhandlung wurde allgemein kritisiert, dass das neue Recht zu ungenau sei. Der Senat wolle daher allgemein gültige Regeln finden, um dem derzeitigen Unterhaltsrecht ein Korsett zugeben, sagte Dose. Die Richter erteilten dem Wunsch des Anwalts der Mutter jedoch eine Absage, wieder Altersgrenzen für den Beginn der Arbeit einzuführen. Der Gesetzgeber wollte solche starren Grenzen mit dem neuen Recht abschaffen, sagte Dose. Weiter wollen die Richter prüfen, wie die Höhe des Unterhalts nach dem neuen Recht berechnet werden muss und inwieweit neben den Belangen der Kinder auch die der Eltern eine Rolle spielen.
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