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BGH: Widerrufs- und Rückgaberecht in AGB

am 09.12.2005 von advobLAWg

Die Klausel: Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck. eines Versandhandel-Unternehmens suggeriert dem Verbraucher im Rahmen eines Online-Geschäfts, er hätte nur ein Recht auf Gutschrift, obwohl ihm nach § 312 d Absatz 1 BGB bei einem Fernabsatzvertrag tatsächlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht zusteht mit …

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BGH-Entscheidung zu AGB-Klausel über Lieferung von Ersatzartikeln

LAWgical / Nach dem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren VIII ZR 284/04 vom 21. September diesen Jahres muss der Betreiber eines Online-Shops dem Kunden genau diejenige Ware zusenden, die der Kunde bestellt hat und kann nic…

BGH: Zur Information über zusätzliche Liefer- und Versandkosten im Fernabsatz sowie der Rückerstattung empfangener Geldleistungen nach Widerruf

Vertretbar Weblawg / Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.10.2005 – Az: VIII ZR 382/04 - Zur Information über zusätzliche Liefer- und Versandkosten im Fernabsatz sowie der Rückerstattung empfangener Geldleistungen nach Widerruf (amtliche Leitsätze): 1. Eine klare und v…

“Keine unfreie Rücksendung” ist unzulässig

auchRecht.de / Nach einem Beschluß des OLG Hamburg vom 30.1.2007 - 5 W 15/07 - ist die bei Ebay gleichfalls sehr beliebte Klausel unzulässig, mit welcher die Annahme der Rücksendung und damit das Widerrufsrecht davon abhängig gemacht wird, daß die Ware nicht u…

OLG Hamburg: AGB-Klausel unwirksam

IT-Blawg / Sehr häufig wird im Rahmen des Widerrufsrechts im Fernabsatzgeschäft die Klausel verwendet, dass “Unfrei zurückgesandte Ware nicht angenommen wird”. Das in § 312d Abs. 1 BGB geregelte Widerrufsrecht bei Online-Verträgen sieht keine V…

Für den Fall des Widerrufs muß auf die Möglichkeit einer Barerstattung hingewiesen werden

BERLIN BLAWG / Der BGH (Az. VIII ZR 382/04) hat einem Versandhaus untersagt, im Internethandel eine Klausel zu verwenden, nach der das Unternehmen bei Schweigen des Kunden Rückerstattungsbeträge nach Widerruf lediglich als Gutschrift verwalten wollte, statt sie d…

Rückgaberecht ersetzt Widerrufsrecht

Vertretbar Weblawg / Bei B2C-Geschäften im Fernabsatz (§ 312b Abs. 1 BGB) steht dem Verbraucher aus § 312d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 355 ff. BGB ein Widerrufsrecht zu. Ohne Angabe von Gründen kann der Verbraucher (mindestens) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschl…

Neues Muster für Widerrufsbelehrungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung ist zum 1. April in Kraft getreten. Damit werden die Muster für Belehrungen, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rü…

Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung - Neufassung der Musterbelehrungen tritt am 1. April 2008 in Kraft

Weblawg.de / ... Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern…

“Wir verkaufen nur an Gewerbetreibende”

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das Widerrufsrecht des § 312d BGB für Fernabsatzverträge (also auch alle im Internet geschlossenen Verträge) steht nur Verbrauchern zu. Wer als (Internet)Händler ausschließlich an Gewerbetreibende verkauft, muss weder ein Widerrufsrecht einräu…

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Michael H. Heng

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