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BGH: Wettbewerbskampf durch Markenanmeldung - Ob in der Anmeldung einer Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt, ist anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Allein der eigene Benutzungswillen des Anmelders schli

am 05.09.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des
Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung einer
Marke, will der Anmelder die Marke aber auch für eigene Waren benutzen, ist aufgrund einer Würdigung der Umstände
des Einzelfalls zu beurteilen, ob in der Anmeldung der Marke eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

2. Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegengehalten
werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen
Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung (§§ 3, 4 Nr. 10, § 8 UWG) erscheinen lassen.
Eine Markenanmeldung ist nicht bereits deshalb unlauter, wenn der Anmelder weiß, dass
ein anderer dasselbe oder ein verwechselbares Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren benutzt,
ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn
zur Kenntnis von der Benutzung besondere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Anmelders als
wettbewerbswidrig erscheinen lassen. Solche Umstände können z.B. darin liegen, dass der Zeicheninhaber in
Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder gleichartige
Waren oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel der Störung des Besitzstands des
Vorbenutzers oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch der Bezeichnung zu sperren, als Kennzeichen hat eintragen lassen.
Sie können allerdings auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts
entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt
(BGH, Urteil vom 10.08.2000 - Az. I ZR 283/97, WRP 2000, 1293 - EQUI 2000; BGH Urteil vom 20.01.2005 - …

BGH: AKADEMIKS - Zur Frage, wann in der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke im Innland eine wettbewerbswidrige Behinderung liegt.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren benutzten Marke kann eine wettbewerbswidrige Behinderung u.a. dann liegen, wenn der Anmelder die mit der Eintragung der Marke entstehende Sperrwi…

BGH: Wettbewerbswidrige Behinderung durch Anmeldung einer bereits im Ausland registrierten Marke im Inland

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BGH: EROS

MarkenBlog / I ZR 190/05 UWG §§ 3, 4 Nr. 10 Ist die Absicht, die mit der Eintragung eines Zeichens entstehende Sperrwirkung zweckwidrig als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber einzusetzen, zwar ein wesentlicher Beweggrund für die Anmeldung…

BPatG: Flixotide - Zur Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung

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BGH, I ZR 38/05: Wettbewerbswidrige Markenanmeldung

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MarkenBlog / US-Marke „AKADEMIKS“ verteidigt Markenrechte in Deutschland ohne Markenanmeldung Immer wieder entfachen Streitigkeiten um Marken und Begriffe, die im Ausland benutzt werden und die sich plötzlich in einem Markenregister wieder finden, großen…

Registrieren einer ausländischen Marke im Inland

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Hersteller eines trendigen Modelabels aus den USA hat nur dort seinen Markennamen angemeldet. Ist es möglich in Deutschland diesen Markennamen anzumelden und für identische Produkte zu nutzen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte k…

BGH: Wettbewerbswidrige Behinderung durch Markenanmeldung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 10.01.2008 - Az.: I ZR 38/05) hat entschieden, wann durch eine Markenanmeldung eine gezielte, wettbewerbswidrige Behinderung vorliegt:In der Anmeldung einer im Ausland bereits eingetragenen und für identische oder gleichartige Waren…

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