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BGH: Werbung mit “Saisonschlussverkauf” muss nicht zeitlich begrenzt werden

am 24.11.2008 von http://damm-legal.de

BGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06
§§ 4 Nr. 4, 5 UWG
Der BGH hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender bei einer Werbemaßnahme nicht verpflichtet ist, diese zeitlich zu begrenzen. Er ist lediglich gehalten, eine zeitliche Begrenzung anzugeben, wenn diese vorhanden ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Ankündigung von Sonderangeboten unter der Überschrift “Räumungsfinale / Saisonschlussverkauf” nicht zwangsläufig bedeuten müsse, dass die Aktion auf einen bestimmten (kurzen) Zeitraum begrenzt sei. Auch wenn eine Anlehnung an den früher gebräuchlichen Winterschlussverkauf angenommen werde, so wüssten verständige Verbraucher heutzutage, dass es den eigentlichen Winterschlussverkauf nicht mehr gibt. Und selbst wenn einige Verbraucher annähmen, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot in Anlehnung an den ehemaligen Winterschlussverkauf handele, so sei dies nur als geringe Irreführung zu bewerten, die allenfalls eine Bagatelle darstelle.


Bundesgerichtshof
Urteil
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 11.09.2008 durch … für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.06.2006 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Tatbestand
Die Beklagte betreibt Warenhäuser mit umfangreichem Einzelhandelssortiment. Sie warb in einer Beilage zum “K. Anzeiger” vom 26.01.2006 unter dem Schlagwort “Räumungsfinale/Saisonschlussverkauf” mit Preisnachlässen für Schmuck, Uhren sowie Kosmetik- und Toilettenartikel.
Der Kläger ist der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Er sieht die Werbung der Beklagten in der Werbebeilage als irreführend an, weil sich aus ihr nicht der Zeitraum ergebe, während dessen das Angebot gelte. Er hat beantragt,
die Beklagte unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, wie nachstehend wiedergegeben zu werben, ohne …

BGH: Räumungsfinale - Es besteht wettbewerbsrechtlich nur die Verpflichtung auf die zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahmen hinzuweisen, nicht aber eine zeitliche Begrenzung überhaupt zu schaffen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Weder aus der Regelung des § 4 Nr. 4 UWG noch aus dem Irreführungsverbot lässt sich eine Verpflichtung herleiten, eine Verkaufsförderungsmaßnahme zeitlich zu begrenzen. Auch § 4 Nr. 4 UWG verpflichtet den Gewerbetreibenden nur, auf eine be…

Schlussverkauf ohne Ende

Pfitzer.Rechtsanwaelte / Ein Kaufhaus hatte mit einem Räumungsfinale/Saisonschlussverkauf in Prospekten geworben.  Eine zeitliche Begrenzung, bis wann diese Angebote gelten war in dem Prospekt nicht genannt. Hierin sah der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Kö…

BGH, I ZR 120/06 - Räumungsfinale: Keine zeitliche Begrenzung einer Verkaufsförderungsmaßnahme

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(Un-)Zulässige Preisvergünstigungen

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Werbung mit der Ankündigung “20% auf alles”

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Bundesgerichtshof : 20% auf alles, ausgenommen Tiernahrung - Die Werbung für eine Rabattaktion ist irreführend, wenn mit deren Beginn die Preise heraufgesetzt werden.

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