BGH: Werbung mit Garantie - Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nicht die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Ve

1. Ein Verstoß gegen nationale Bestimmungen kann eine Unlauterkeit nach § 4 Nr. 11 BGB auch dann begründen, wenn die betreffende Regelung (hier: § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB) ein Grundlage im Unionsrecht hat (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2010 - I ZR 34/08, MIR 2010, Dok. 139 - Gewährleistungsausschluss im Internet). Die Liste des Anhangs II zu Richtlinie 2005/29/EG ist insoweit nicht erschöpfend (vgl. Art. 7 Abs. 5 Richtlinie 2005/29/EG). Eine Geschäftspraxis, die einer in Umsetzung des Unionsrechts erlassenen nationalen Vorschrift (hier: § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB) entgegensteht, widerspricht zudem regelmäßig den Regeln der beruflichen Sorgfalt (Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG). 2. Die Ankündigung einer Garantie stellt regelmäßig eine geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. Eine Garantie ist insoweit geeignet, das Vertrauen des Verbrauchers in die Qualität eines Produkts zu erhöhen und dadurch den Absatz der betreffenden Waren zu fördern. 3. § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB dient dem Schutz der Verbraucher und zählt damit zu den Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, dass Marktverhalten zu regeln. 4. Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert. 5. Wirbt ein Unternehmer für den Verkauf eines Verbrauchsguts mit einer Garantie, müssen die in § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB geforderten Angaben (Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden; In…

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Erschienen 26. Mai 2011 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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