BGH: Werbeanzeige für ein noch nicht lieferbares Produkt nicht generell wettbewerbswidrig - Weltreiterspiele
am 19.09.2007 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/
BGH, Urteil vom 26.April 2007 - I ZR 120/04
UWG §§ 3, 5 Abs. 1 und 2 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1
Weltreiterspiele
Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Werbeanzeige für ein noch nicht lieferbares Produkt stets wettbewerbswidrig ist und dies verneint, wenn die Anzeige nicht darüber informiert wo und zu welchem Preis die Ware erworben werden kann. Anders ist die Rechtslage etwa bei einem Online-Shop (BGH, Urteil vom 07.04.2005 I ZR 314/02). Dort erwartet ein Durchschnittsverbraucher in der Regel, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht vorab deutlich auf eine abweichende Lieferfrist hingewiesen wird.
Leitsatz:
Die Werbeanzeige eines Herstellers, in der mit dem Hinweis auf ein Sportereignis für ein Luxusgut (hier: teure Armbanduhr) geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar vorrätig halten, wenn das beworbene Produkt in der Anzeige zwar mit Modell- …
BGH: Weltreiterspiele - Die Werbeanzeige eines Herstellers in der für ein Luxusgut geworben wird, begründet nicht die Erwartung des Verkehrs, dass die in Betracht kommenden Fachgeschäfte zumindest ein Exemplar des Produkts als Ansichtsexemplar v
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BGH: Bewerbung von noch nicht lieferbaren Produkten nicht wettbewerbswidrig
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