BGH - Werbe-Disclaimer

Disclaimer auf Webseiten sind nach überwiegend vertretener Meinung zumeist purer Unsinn. Der BGH hat mit Urteil v. 30.3.2006 - I Zr 24/03 - jedoch gerade entschieden, daß jedenfalls durch einen Disclaimer das Verbreitungsgebiet von Internetwerbung bestimmt und damit tatsächlich eingeschränkt werden könne. Voraussetzung sei jedoch, daß der Verwender es auch ernst meine und sich auch tatsächlich an seine Worte halte. Daran fehlte es jedoch in dem zu entscheidenden Fall, da entgegen der Ankündigung, keine deutschen Kunden zu beliefern, die deutsche Währung angegeben und auch tatsächlich in zwei Fällen deutsche Kunden beliefert worden seien.

Leitsatz:

“Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet du…

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Themen: Bgh

Erschienen 26. April 2006 auf http://www.olnhausen.com.

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