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BGH - Werbe-Disclaimer

am 26.04.2006 von http://www.auchrecht.de

Disclaimer auf Webseiten sind nach überwiegend vertretener Meinung zumeist purer Unsinn. Der BGH hat mit Urteil v. 30.3.2006 - I Zr 24/03 - jedoch gerade entschieden, daß jedenfalls durch einen Disclaimer das Verbreitungsgebiet von Internetwerbung bestimmt und damit tatsächlich eingeschränkt werden könne. Voraussetzung sei jedoch, daß der Verwender es auch ernst meine und sich auch tatsächlich an seine Worte halte. Daran fehlte es jedoch in dem zu entscheidenden Fall, da entgegen der Ankündigung, keine deutschen Kunden zu beliefern, die deutsche Währung angegeben und auch tatsächlich in zwei Fällen deutsche Kunden beliefert worden seien.
Leitsatz: 
“Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet …

Teledienste: Werbung mit Disclaimer

Handakte WebLAWg / Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und …

Disclaimer

domainblog / Zur Frage der Wirkung von Disclaimern, die das Verbreitungsgebiet eines Angebots eingrenzen, gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30.03.2006, Az.: I ZR 24/03), die man zum Beispiel bei den Kollegen von Aufrecht findet:Der W…

Arzneimittelwerbung im Internet

kielanwalt.de / Der Bundesgerichtshof hat mit einer aktuellen Entscheidung die Verurteilung eines in den Niederlanden ansässigen Online-Handelsunternehmens zur Unterlassung von Bewerbung und Vertrieb von ihr im Internet angebotener Produkte bestätigt. Das Unterneh…

Verbreitungseinschränkung von Webseiten durch Disclaimer

BERLIN BLAWG / Der Bundesgerichtshof hat sich mit Urteil vom 30.03.06, AZ: I ZR 24/03 – zur wirksamen Beschränkung des Verbreitungsgebiets einer Webseite durch einen Disclaimer geäußert. “Der Begriff Disclaimer stammt ursprünglich vom e…

Law-Podcasting.de: Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute ein Podcast zum Thema Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn.Inhalt: Jeder kennt und hasst sie: Die Disclaimer auf Webseiten und bei E-Mails.Der heutige Podcast i…

Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn

IP|Notiz / Unseren Lesern sei der Podcast der Kanzlei Dr. Bahr zum Thema Disclaimer an´s Herz gelegt. Eine schöne Polemik gegen sinnfreie Disclaimer-Neurosen des Netzes, etwa mit dem hinlänglich bekannten und ständig falsch zitierten Urteil des LG Hamburg,…

Haftung für Links

Obiter Dictum / Eine der umstrittensten rechtlichen Problematiken im Internet dürfte die Haftung für Links darstellen. Auf vielen Webseiten sind deshalb sogenannte Disclaimer zu lesen: Textbausteine, die darauf hinweisen, daß trotz sorgfältiger Prüfung der Link…

Wochenrückblick: StudiVZ, Olympia-Blogger, Disclaimer

Telemedicus / +++ StudiVZ mahnt Mitbewerber ab +++ IOK veröffentlicht Richtlinien für Blogger +++ Sony BMG öffnet eigenen MP3-Shop +++ E-Mail-Disclaimer sorgt für Niederlage vor Gericht +++ EU-Kommission vergibt Frequenzen für Fahrzeugkommunikation W…

Standard disclaimer / Haftungsausschluss

Transblawg / Here is a long disclaimer clause. It’s nearly 7.5 thousand words long, but you can use small print. HEALTH WARNING: Care should be taken when lifting this product, since its mass, and thus its weight, is dependent on its velocity...…

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