Alle Blogs » BGH: Wann und warum eine Zusendung von E-Mails wettbewerbswidrig ist

BGH: Wann und warum eine Zusendung von E-Mails wettbewerbswidrig ist

am 18.09.2008 von http://damm-legal.de

BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR 81/01
§ 1 UWG, § 823 Abs. 1 BGB
In diesem Urteil aus dem Jahr 2004 hat der BGH die Zusendung von unverlangten E-Mails als wettbewerbswidrig eingestuft. Es sei vor allem darauf abzustellen, dass das Internet eine weite Verbreitung gefunden habe und durch die Übermittlung per E-Mail eine billige, schnelle und durch Automatisierung arbeitssparende Versendungsmöglichkeit bestehe. Diese Werbeart sei daher, soweit sie nicht ohnehin schon einen erheblichen Umfang erreicht hat, auf ein immer weiteres Umsichgreifen angelegt. Denn ohne Einschränkungen der E-Mail-Werbung sei aufgrund ihrer Vorteilhaftigkeit für den Werbenden mit einem Nachahmungseffekt bei denjenigen Mitbewerbern zu rechnen, die bislang nicht mittels E-Mail geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen jedoch hierzu gezwungen sehen. Eine Werbeart sei aber auch dann als unlauter anzusehen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trage und zu einer daraus folgenden unzumutbaren Belästigung führe. Für den Empfang der E-Mail müsse eine Online-Verbindung zum Provider hergestellt werden, für die Telefongebühren und, falls nicht ein festes Entgelt vereinbart ist, eine Nutzungsgebühr für den Provider anfallen. Hinzu komme Arbeitsaufwand, der mit dem Sichten und Aussortieren unerbetener E-Mails verbunden sei. Zwar seien die Kosten für den Bezug einer einzelnen E-Mail gering. Gleiches gelte für den mit dem Löschen einer E-Mail verbundenen Zeitaufwand, wenn bereits aus der Angabe im “Betreff” der E-Mail ersichtlich ist, dass es sich um Werbung handele und deshalb eine nähere Befassung mit der E-Mail nicht erforderlich sei. Diese Beurteilung falle jedoch bei einer größeren Anzahl unerbetener E-Mails ganz anders aus. Eine …

Kommentar schreiben




Werbe-Emails

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen Abwehranspruch. Der 15. Zivilsenat hatte dabei den folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger, von Beruf Rechtsa…

AG Düsseldorf: Einkauf von Adressen zu Werbezwecken ist riskant

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / AG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2006, Az. 31 C 1363/06 §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Das AG Düsseldorf gab einem Rechtsanwalt Recht, der sich gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mail wehrte. Kein Gehör schenkte das Auktionshaus dem Einwand des…

AG Düsseldorf: Einkauf von Adressen zu Werbezwecken ist riskant

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / AG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2006, Az. 31 C 1363/06 §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Das AG Düsseldorf gab einem Rechtsanwalt Recht, der sich gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mail wehrte. Kein Gehör schenkte das Auktionshaus dem Einwand des…

Wer spammt, zahlt…

kielanwalt.de / [Veröffentlicht bei “anwalt4you” - Juli 2004 und “Rechtpraktisch” - August 2004] Jan A. Strunk Die Zusendung einer unverlangten e-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Sie ist da…

Urteile vor der UWG Reform: LG Berlin Urteil vom 13.10.98 - Email Werbung -

Spam-Blog.com / Diese Entscheidung stammt noch aus der Zeit vor der Änderung des UWG. Sie war eine der ersten wichtigen Entscheidungen zum Thema Spam. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass ein unverlangtes Zusenden von Werbe-E-Mails einen Unterlassungsans…

Urteile vor der UWG Reform: LG Berlin Urteil vom 13.10.98 - Email Werbung -

Spam-Blog.com / Diese Entscheidung stammt noch aus der Zeit vor der Änderung des UWG. Sie war eine der ersten wichtigen Entscheidungen zum Thema Spam. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass ein unverlangtes Zusenden von Werbe-E-Mails einen Unterlassungsans…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Dr. Damm & Partner RAe

Recht des Onlinehandels

» Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »