BGH Vorschau: Verhandlungstermin: 6. Februar 2008 Verbraucherzentrale ./. Payback
Aktenzeichen: VIII ZR 348/06
Vorinstanzen: LG München I – 12 O 12679/05 – Urteil vom 9. März 2006 (RDV 2006, 169); OLG München – 29 U 2769/06 – Urteil vom 28. September 2006 (OLGR 2006, 868)
Sachverhalt: Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Unterlassung von drei Klauseln in Anspruch, die dieser in Verträgen mit Verbrauchern verwendet:
- “Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z. B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. Partner GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden. … ( Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird. …
- Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden … Ihr Geburtsdatum … benötigt. …
- Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen…) an L. Partner zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Partnerunterne…
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Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht
Erschienen 4. Februar 2008 auf http://www.recht-blog.com.
Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
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Rechtblog | 17. Juli 2008 — Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- u…
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Dr. Bücker Newsfeed | 18. Juli 2008 — 1. In der Entscheidung vom BGH vom 16.07.2008 - Az. VIII ZR 348/06 billigte der BGH weitestgehend alle Payback-Klauseln, die von d…
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Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS - Teilunwirksamkeit einer formularmäßigen “Opt-out”-Erklärung
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