BGH (VIII ZR 36/06) Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
am 13.06.2007 von http://verbraucherrecht.blogg.de/Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen Gaspreiserhöhungen einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegen.Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer von der Beklagten vorgenommenen Erhöhung der Gaspreise zum 1. Oktober 2004. Die Beklagte versorgt Endverbraucher im Bereich der Stadt Heilbronn mit Erdgas. Der Kläger ist Tarifgaskunde. Am 30. September 2004 gab die Beklagte ihren Tarifkunden durch Veröffentlichung in der "Heilbronner Stadtzeitung" die Erhöhung der Gastarife bekannt. Der Arbeitspreis des Grundpreistarifs 3 des Klägers wurde von netto 3,47 Cent/kWh auf netto 3,84 Cent/kWh erhöht; der monatliche Grundpreis blieb unverändert. Zur Begründung führte die Beklagte aus, dass "aufgrund einer Kostensteigerung beim Bezug von Erdgas sich die Abgabepreise für Erdgas" erhöhen.Mit seiner Klage begehrte der Kläger die Feststellung, dass die Gaspreiserhöhung durch die Beklagte zum 1. Oktober 2004 unbillig und daher unwirksam sei. Das Amtsgericht hat die Unbilligkeit der Preiserhöhung festgestellt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen, weil die Beklagte nur die gestiegenen Bezugspreise weitergegeben habe und die Preiserhöhung daher der Billigkeit entsprechen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebte der Kläger die Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Urteils.Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Er hat entschieden, dass § 315 BGB auf die streitgegenständliche Preiserhöhung Anwendung findet und die vom Berufungsgericht gemäß § 315 BGB vorgenommene Billigkeitsüberprüfung keinen Fehler aufweist. Das den Gasversorgungsunternehmen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni …
Da haben die Stadtwerke München und EON garantiert "Mühle auf Mühle zu" gespielt. Das geht wie bei den Banken beim " Kick Back mit den Unkosten für Fonds, die den Kunden angerechnet werden und von den Fonds z.T an die Banken zurück erstattet werden und häufig nicht an die Kunden weiter gegeben werden. Hat das Gericht geprüft, ob ein Gaslieferant wie (EON) an SWM beteiligt ist wie dies bei vielen anderen Stadtwerken erfolgt und die überhohten Lieferpreise intern verrechnet werden und nach außen hin die angeblich hohen Einkaufspreise für die hohen Verkaufspreise entscheidend sind. Tatsache ist, dass die Energiekonzerne langfristige Lieferverträge bis 26 Jahre mit den Erzeugern wie (mitRussland etc) und die Preise ca 7% gesunken sind.
Eine alte jüdische Weisheit: " Im Einkauf liegt der Gewinn" kann hier gut verwertet werden,zum Vorteil beider.
15.12.07
joe
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BGH: Vager Vorbehalt der Preiserhöhung bei veränderten Beschaffungsbedingungen in AGB ist unwirksam
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Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger durch die Stadt Paderborn unwirksam
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 11. Dezember 2008 entschieden, dass die Straßenreinigungssatzung der Stadt Paderborn – die nach Auskunft der Stadt der Mustersatzung des Städte und Gemeindebundes entspricht – in Fä…
Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Aus der Pressemitteilung 202/2008 des BGH:Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen das Eindringen von Feuchtigkeit in den Innenraum eines verkauft…
Rabattwerbung: Praktiker verliert vor dem BGH mit 20% auf alles
IT-Rechtsinfo / Praktiker hatte noch vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht gewonnen. Die Klägerin - eine Verbraucherzentrale - hatte hiergegen Revision eingelegt und Recht behalten. Im vorliegenden Fall hatte Praktiker nachweislich bei vier Artikeln kurz vo…
Zeitung: Seehofer plant Gipfel mit Autokonzernen - Hilfen Thema
Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) plant einem Zeitungsbericht zufolge angesichts der verschärften Lage in der Automobilindustrie ein Gipfeltreffen mit betroffenen Firmen. Als Termin sei der 20. Januar im Ges…
Die Top-10 der im Jahr 2008 raubkopierten Computerspiele
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / Das Angebot von raubkopierter Software gehört zu den drängensten Problemen der Spieleindustrie, aber auch des Onlinehandels, dem erhebliche Umsätze hierdurch verloren gehen. Das Onlineportal CHIP berichtete über ein Torrent-Portal, welches sich d…
BKA: Vorsicht vor Jobangeboten als sogenannte Warenagenten
spam-abwehren.de / Das BKA warnt derzeit vor einer Welle von Spam-E-Mails, in denen angebliche Stellenangebote für „Warenagenten“ unterbreitet werden. Tatsächlich handelt es sich bei der Tätigkeit um Beihilfe zu Online-Betrügereien. Wie das Bundesk…
Legales Kiffen in der Oase
kanzlei-hoenig.info / Am Sonntag stimmt die Schweiz über die Straffreiheit des Cannabis-Konsums ab. Sie könnte das erste Land der Welt werden, das die vor 60 Jahren eingeführte Hanf-Prohibition abschafft. Quelle: Mathias Bröckers in der taz…
Ein-Euro-Dreißig-Stunden-Jobber
Rechtslupe / Ein-Euro-Job kann, wie das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entscheiden hat, auch bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden noch zulässig sein. Der Kläger dieses Verfahrens, der eine Ausbildung zum Ingenieur für Kunststoffe absolviert hat, steht sei…
Kaizen in der Anwaltskanzlei - Teil 2 -
Organisationsberatung Treysse / Die 5 S Im Kaizen kennen wir unter anderem die sogenannte 5-S-Vorgabe. Hierunter wird verstanden: Seiri (Das Notwendige vom Nichtnotwendigen unterscheiden und das Nichtnotwendige entfernen Seiton (Jeden Gegenstand am richtigen Platz aufbewahren, sch…
