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BGH (VIII ZR 3/06): Abgrenzung zwischen neuen und gebrauchten Tieren

am 16.11.2006 von http://verbraucherrecht.blogg.de/

Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes Hengstfohlen)Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein sechs Monate altes Fohlen "gebraucht" im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) ist. Tiere sind zwar keine Sachen und demzufolge auch keine "Verbrauchsgüter", jedoch sind die dafür geltenden Vorschriften auf Tiere entsprechend anzuwenden (§ 90a Satz 3 BGB). Die Unterscheidung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren – in der Praxis handelt es sich meist um Pferde – ist für die Frage von Bedeutung, ob beim Verkauf eines Tieres durch einen Unternehmer an einen Verbraucher die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB) auf ein Jahr abgekürzt werden kann, was nur beim Verkauf gebrauchter Sachen oder Tiere möglich ist (§§ 475 Abs. 2, 90a BGB). In dem der heutigen Entscheidung zugrunde liegenden Fall erwarb der Kläger am 27. Oktober 2002 von der Beklagten auf einer von ihr veranstalteten Auktion ein sechs Monate altes Hengstfohlen, welches nach einem medizinischen Untersuchungsprotokoll keine Gesundheitsschäden aufwies. Die von der Beklagten verwendeten Auktionsbedingungen bestimmen, dass die Pferde als "gebrauchte Sachen im Rechtssinne" verkauft werden und dass Gewährleistungsrechte des Käufers innerhalb von zwölf Monaten nach Gefahrübergang verjähren. Am 13. Oktober 2004 – nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist, aber vor Ablauf von zwei Jahren – erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag mit der Begründung, das Fohlen leide an einem angeborenen Herzfehler und sei deshalb …

Gebrauchtes Fohlen

Blickpunkt Recht & Steuern / Beim Verkauf gebrauchter Sachen kann der Verkäufer, anders als beim Verkauf neuer Sachen, die Gewährleistung zeitlich beschränken. Tiere sind zwar keine Sachen und demzufolge auch keine “Verbrauchsgüter”, jedoch sind die dafür gelten…

Neue und gebrauchte Tiere

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Verkürzte Mängelhaftung für gebrauchte Tiere?

RA J. Melchior, Wismar / Nach einer Pressemitteilung des BGH kann beim Verkauf junger Haustiere die Verjährungsfrist regelmäßig nicht gemäß § 475 Abs.2 BGB auf ein Jahr abgekürzt werden: Beim Verkauf junger Haustiere (hier: ein sechs Mona…

BGH: Jungtiere sind Neu- und keine Gebrauchtwaren im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verbrauchsgüterkauf

JuracityBlog / Der BGH hat am 15.11.2006 eine Pressemitteilung zur Entscheidung im Verfahren - VIII ZR 3/06 - veröffentlicht. Entgegen einer verbreiteten Meinung in der juristischen Literatur geht der BGH nicht davon aus, Tiere seien generell als “gebrau…

GlobalLex

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Unfallvermeidung in der Luft

Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Im Cockpit Tower: "Um Lärm zu vermeiden, drehen sie bitte 45 Grad nach rechts." Pilot: "Was können wir in 35 000 Fuß Höhe schon für Lärm machen?" Tower: "Den Krach, wenn ihre 707 m…

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