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BGH (VIII ZR 275/04): über Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

am 21.07.2005 von

Bundesgerichtshof entscheidet über Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

Die Klägerin, die ein Bauunternehmen betreibt, kaufte im Juni 2002 von der beklagten Kraftfahrzeugherstellerin einen Pkw zur gewerblichen Nutzung. Nach der Übernahme ließ sie die Stoßfänger des Fahrzeugs lackieren, Leichtmetallfelgen und Breitreifen montieren sowie Schmutzfänger, einen Tempomat, ein Autotelefon und ein Navigationssystem einbauen. Ferner schaffte sie Fußmatten für das Fahrzeug an. Für diese Zusatzausstattung wendete sie insgesamt 5.080,28 € auf. Für die Überführung und die Zulassung des Fahrzeugs entstanden ihr weitere Kosten in Höhe von 487,20 €. Nachdem die Klägerin zahlreiche Mängel des Fahrzeugs gerügt hatte, deren Beseitigung nicht vollständig gelang, einigten sich die Parteien Anfang Juli 2003 auf die Rückabwicklung des Kaufs. Diese kam jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob und in welcher Höhe die Klägerin Ersatz ihrer Aufwendungen für Zusatzausstattung, Überführung und Zulassung des Fahrzeugs verlangen kann, nicht zustande.

Die von der Klägerin daraufhin erhobene Klage hatte in der Berufungsinstanz im wesentlichen Erfolg. Das Oberlandesgericht hat die Aufwendungen der Klägerin als erstattungsfähig angesehen, bei den Kosten der Zusatzausstattung allerdings einen Abzug von 20 % vorgenommen, weil die Klägerin das Fahrzeug bis zur Rückabwicklungsvereinbarung rund ein Jahr lang genutzt hatte. Die Überführungs- und Zulassungskosten hat es der Klägerin ohne Abzug zugesprochen. Ferner hat es die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt und festgestellt, daß sie sich mit der Rücknahme des Fahrzeugs in Annahmeverzug befinde.

In der Revisionsinstanz war insbesondere umstritten, ob die Klägerin aus Rechtsgründen gehindert ist, nach § 284 BGB – einer seit 1. Januar 2002 geltenden, durch das …

Verwendungsersatz bei Rücktritt vom PKW-Kauf

Lichtenrader Notizen / Ein Bauunternehmen kaufte im Sommer 2002 von einen Kraftfahrzeughändler einen PKW zur gewerblichen Nutzung. Der PKW wurde gleich durch Zubehör aufgewertet: Das Unternehmen ließ die Stoßfänger des Fahrzeugs lackieren, Leichtmetallfelgen und Breit…

BGH (VIII ZR 222/06) : Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung

Recht für Verbraucher / Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtsho…

Selbstbeseitigung eines Wohnraummangels

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherst…

BGH zu PKW-Verkaufsvermittlung und Verbrauchsgüterkauf

Lichtenrader Notizen / Am 26.01.2005 steht die Entscheidung des BGH zu VIII ZR 175/04 (LG Rottweil - 3 O 387/03 ./. OLG Stuttgart 3 - U 12/04) an. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs fasst den Sachverhalt wie folgt zusammen: Die Parteien streiten über die Rück…

Reparierter Unfallschaden als Sachmangel?

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das bei einem früheren Unfall einen – zwischenzeitlich reparierten – Schaden erlitten hat, der über einen “Bagatellschaden” hin…

Käufer eines mangelhaften Kfz können nach Rücktritt vom Vertrag einen Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten haben

Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Der Verlag Dr. Otto-Schmidt berichtet über eine interessante Entscheidung des BGH:Auto-Käufer, die wegen der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs vom Kaufvertrag zurücktreten, können gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Ersatz von Mietwagen-Kosten h…

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