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BGH (VIII ZR 222/06) : Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung

am 17.01.2008 von Recht für Verbraucher

Urteil des Bundesgerichtshofs zum Kostenerstattungsanspruch des Wohnraummieters gegen den Vermieter im Fall der Selbstbeseitigung eines Mangels der Wohnung Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung, der eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigt, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zur Mangelbeseitigung hat. Damit hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu der vergleichbaren Problematik im Kaufrecht (Urteil vom 23. Februar 2005 – VIII ZR 100/04; Mitteilung der Pressestelle Nr. 32/2005) für das Wohnraummietrecht bekräftigt. Dem heute verkündeten Urteil liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war Mieterin einer Wohnung des Beklagten. Im Mietvertrag vom 28. Dezember 2001 heißt es unter anderem: "Heizung muss dringend kontrolliert werden". Die Klägerin hat behauptet, sie habe im Oktober 2002 Mängel der Heizung durch einen Installateur beseitigen lassen, und den Beklagten (unter anderem) auf Erstattung der dafür gezahlten Vergütung in Anspruch genommen.
Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der
Bundesgerichtshof hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der
Klägerin zurückgewiesen.
Der Klägerin steht kein Aufwendungsersatzanspruch nach § 536a Abs. 2
Nr. 1 BGB zu. Denn die Klägerin hatte den Beklagten vor der Beseitigung
der von ihr behaupteten Mängel nicht durch Mahnung in Verzug gesetzt.
Die Absprache im Mietvertrag, die Heizung müsse "dringend kontrolliert"
werden, machte eine Mahnung zur Mängelbeseitigung nicht …

Selbstbeseitigung eines Wohnraummangels

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BGH lehnt Ersatzanspruch des Mieters ab

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Schwarzstaub in der Wohnung? Nur nicht schwarzärgern!

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Mängelbeseitigung mit unverhältnismäßigem Aufwand

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Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer “Nutzerwechselgebühr”

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperiode auszieht, für die Zwischenabrechn…

Nutzerwechselgebühr

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Joachim Geburtig

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