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BGH: Verwendung von Politikerfotos zu Werbezwecken - Kein Geld für Oskar Lafontaine

am 30.10.2006 von http://blog.juracity.de

Wer das Foto eines prominenten Politikers - hier der ehemalige Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine - aus aktuellem poltischen Anlass für einen satirischen Werbespruch verwendet, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Person des Klägers zur Anpreisung seiner Dienstleistung zu vermarkten, muss dem Abgebildeten keine Linzenzgebühren zahlen.
Der für das Wettbewerbsrecht sowie die Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Urteil v. 26. Oktober 2006, Az.: I ZR 182/04) erteilte damit dem Begehren des jetzigen Vorsitzenden der Fraktion “DIE LINKE” im Bundestag eine Absage.
Der Sachverhalt
Der im März 1999 überraschend von seinen Ämtern als Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzender zurückgetretene Oskar Lafontaine störte sich daran, dass diese plötzliche Demission ein bekanntes Mietwagenunternehmen zu folgender Anzeige veranlasste. In einer Werbeanzeige zur Darstellung des Bundeskabinetts wurden Portraitaufnahmen des Klägers und weiterer fünfzehn Mitglieder des Bundeskabinetts verwendet. Das Bild des Klägers war durchgestrichen. Der Textbeitrag lautete: “S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit.”
Der langjährige Ministerpräsident des Saarlandes fühlte sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Wegen der von ihm nicht gewollten Kommerzialisierung seiner
Person zu Werbezwecken verlangt er als Entgelt den Betrag, der nach seiner Auffassung üblicherweise an vermarktungswillige Prominente als Lizenzgebühr gezahlt wird.
Das Urteil
Zu Unrecht, wie die Karlsruher Richter befanden. Zu diesem Ergebnis gelangten die BGH-Richter durch eine Gegenüberstellung der vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG) und die auch im Bereich der Wirtschaftswerbung geltende Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. HS. GG).
Zwar habe niemand, auch nicht Lafontaine als …

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