BGH: Zur Verwendung des ® (R im Kreis)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. Februar 2009 – AZ: I ZR 219/06 – entschieden, dass derjenige, der ein Zeichen mit dem Zusatz ® verwendet, ohne Inhaber dieser Marke sein oder einer Lizenz an dieser Marke zu haben, führt den Verkehr regelmäßig in wettbewerblich relevanter Weise in die Irre. Etwas anderes kann gelten, wenn der Betreffende Inhaber einer ähnlichen Marke ist und die Verwendung des Zeichens eine rechtserhaltende Benutzung dieser Marke darstellt.

Damit korrigierte der BGH die Berufungsentscheidung der Vorinstanz (OLG Karlsruhe), die dem Sachverhalt keine iSv. § 3 UWG spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs beimaßen.

Zur Kennzeichnung von Kennzeichen existiert ein älterer Beitrag in unserem Internetauftritt, auf den ich Sie zuletzt noch hinweisen möchte.

Schlagworte: AG, BGH, Internet, Kennzeichen, LG, Marke, Markenrecht, OLG, Rechtsp… » Vollständiger Artikel
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Themen: Rechtsprechung , Internet , Wettbewerb , Urteil , Bgh , Marke , Bundesgerichtshof , Kennzeichen , Uwg , Commerzbank , Dax , R IM Kreis

Erschienen 10. August 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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