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BGH: Verwechslungsgefahr zwischen INTERCONNECT und T-InterConnect

am 18.12.2007 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/

BGH, Urteil vom 28.06.2007 -I ZR 132/04
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
INTERCONNECT/T-InterConnect

Der BGH hat entschieden, dass zwischen den Wort-/Bildmarken INTERCONNECT und T-InterConnect Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne besteht, da es möglich ist, dass der Verkehr die Klagemarke gedank­lich mit der Beklagten als Inhaberin des bekannten Serien- und Unternehmens­kennzeichens T- in Verbindung bringt.

Leitsatz:
Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungs­kraft über eine selbständig kennzeichnende Stellung verfügen. Stimmt dieser Bestandteil mit einem älteren …

BGH: INTERCONNECT/T-InterConnect - Ein Bestandteil, der in einem zusammengesetzten Zeichen neben einem Stammbestandteil die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine selbständig kennzeichnen

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Bestandteil (hier: InterConnect), der in einem zusammengesetzten Zeichen (hier: T-InterConnect) neben einem Stammbestandteil (hier: T-) die konkrete Ware oder Dienstleistung bezeichnet, kann auch bei geringer Kennzeichnungskraft über eine s…

Biometrics Are Not Reliable, Says EU Data Protection Expert

Law & Justice / Biometrics are not reliable, says EU data protecton expert (source: EUobserver) An EU data protection supervisor, Peter Hustinx, has criticised the use of biometrics as unique identifiers for European citizens, saying fingerprint or DNA identifica…

Hanseatisches OLG: G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen bestehen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung G-Mail Bestandteil einer farbig eingetrage…

Hanseatisches OLG: G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen auch bei unterschiedlicher (grafischer und textlicher) Darstellung bestehen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwischen den Zeichenfolgen G-Mail und GMail kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung G-Mail Bestandteil einer farbig eingetrage…

EuGH kippt Prägetheorie des BGH

muepe.de | weblog peter müller / Der EuGH ist im Streit um die Marke Thomson Life (C-120/04) den Schlussanträgen des Generalanwalt Francis G. Jacobs gefolgt und hat bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei gegenüberstehenden Marken gegen die in Deutschland gefesti…

OLG München: Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ und der Internet-Domain „österreich.de“

Vertretbar Weblawg / OLG München, Urteil v. 29.09.2005 – Az: 29 U 2129/05 = Österreich.de - Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Bezeichnung „Österreich.de“ und der Internet-Domain „österreich.de“ (amtliche Leitsätze): 1. Zur Frage, ob die Bezeichnung „Öste…

“Malteserkreuz”

Handakte WebLAWg / Behält der mit der älteren Marke identische oder ähnliche Bildbestandteil einer aus einem Wort- und einem Bildbestandteil bestehenden jüngeren Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung, kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen…

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