BGH: Verurteilung wegen strafbarer Gewinnspiel- Werbung ohne Gewinne
am 30.05.2008 von http://www.jur-blog.de
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07 - Das oberste Zivilgericht bestätigte die Verurteilung wegen unwahren und irreführenden Angaben in der Werbung durch gleichzeitige Koppelung mit einem Gewinnspiel. Die entsprechenden Werbeangaben waren zwar nicht unmittelbar auf die Katalogwaren, sondern auf die Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen bezogen. Dies reiche jedoch aus, um den subjektiven Tatbestand zu erfüllen, weil es auf den Gesamteindruck der Darstellung ankomme. Ein entsprechendes einheitliches Gesamtgebot liege schon dann vor, wenn die Entscheidung zum Kauf durch die Gewinnmitteilung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beeinflusst werden soll. Kommt es dann nicht oder nicht vollständig zur Verteilung der angepriesenen Gewinne, so sei eine Straftat gegeben.
Der BGH stetze zudem auf Revision der Staatsanwaltschaft noch einen drauf: Die Einziehung der Gewinne könne über den Verfall des Netto-Gewinns auch die Brutto-Erlöse umfassen. Das entsprechende Urteil wird den entsprechenden Sendungen und Anbietern das Geschäft verleiden und endlich die Rückkehr zu normalen Umständen fördern. Sollte nun noch der mit Gewinnspielen oft verbundene Adresshandel aus Gründen des Datenschutzes unterbunden werden, so werden Gewinnspiele wohl das werden was der Name sagt: Gewinn-Spiele.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
Bundesgerichtshof entscheidet zur Strafbarkeit unwahrer und …
finde ich ok !
BGH (1 StR 166/07 ) entscheidet zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
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Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen
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