BGH: Vertragshändlerausgleichsanspruch
am 05.03.2007 von http://rhgsig.wordpress.com
Die deutsche Automobilindustrie hat seit geraumer Zeit mit allerlei Problemen zu kämpfen. So nimmt es kein Wunder, wenn alle Möglichkeiten, Kosten zu senken, auch in Angriff genommen werden. Hinzu kommen auch rechtliche Vorgaben der EU. Daraus folgt die Notwendigkeit, sich Gedanken über das Vertriebsnetz zu machen.
Die Firma O kündigte deswegen sämtliche Vertragshändlerverträge zum 30.09.2003. Dies geschah flächendeckend und quer durch die Republik. Sie verwies darauf, dass nach dem 30. September 2003 alle im Netz verbleibenden Vertriebspartner über neue, der GVO Nr. 1400/2002 entsprechende Verträge verfügen müssten.
Dies war der im Kommissionsentwurf für die EG-Gruppenfreistellungsverordnung - GVO - Nr. 1400/2002 vorgesehene Zeitpunkt des Auslaufens einer einjährigen Übergangsfrist.
Einem Teil der bisherigen Vertragshändler bot die O an, neue Vertragshändlerverträge zu neuen Konditionen für die Zeit nach dem 01.10.2003 abzuschließen. Unter diesen Händlern war auch die K.
Die K wollte aber dies so nicht akzeptieren und lehnte dieses Angebot ab.
Die Ausgangslage war nun folgende: Der bisherige Vertrag war von der O gekündigt worden. Ein neuer war nicht zustande gekommen – das Angebot war von der K nicht angenommen worden. Damit war klar, dass K und O ab dem 01.10.2003 getrennte Wege gehen werden.
Einfach so wollte die K das aber nicht hinnehmen. Schließlich gibt es den § 89b im Handelsgesetzbuch – den Handeslvertreterausgleichsanspruch. Dieser regelt zwar eigentlich die Rechte des Handelsvertreters. Es ist aber anerkannt, dass dieser Anspruch analog für Vertragshändler zur Anwendung kommen kann.
„§ 89b
(1) 1Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen, …
Der Ausgleichsanspruch des Tankstellenpächters
recht verständlich / Wenn ein Mineralölunternehmen eine Tankstelle an einen Menschen verpachtet und dieser damit diese selbständig betreibt, dort für die Verpächterin Kraftstoffe und Schmierstoffe vertreibt, dann ist er als Handelsvertreter einzuordnen. Wenn nun dies…
Zur Billigkeit des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich [mehr] verlangen (§ 89b HGB). Voraussetzung hierfür ist, daß der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit ne…
Zur Billigkeit des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich [mehr] verlangen (§ 89b HGB). Voraussetzung hierfür ist, daß der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit ne…
Zur Billigkeit des Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Der Handelsvertreter kann von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Voraussetzung hierfür ist, daß der Unternehmer aus der Geschäftsverbindung mit neuen Kund…
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wird der Handeslvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Entgegen der landläufigen Auffassung beträgt dieser Ausgleichsanspruch nicht den Durchschnitt der le…
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wird der Handelsvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (§ 89b HGB). Entgegen der landläufigen Auffassung beträgt dieser Ausgleichsanspruch nicht den Durchschnitt der le…
