BGH verschärft Haftung im Internet

Karlsruhe (Reuters) - Inhaber eines Internet-Accounts können auch dann für rechtswidrige Angebote von nachgeahmten Designerschmuck haften, wenn sie diese gar nicht ins Netz gestellt haben.

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Internetnutzer müssten ihre Mitgliedskonten gut vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Denn ansonsten hafteten sie für Rechtsverletzungen im Netz, die über den Account begangen worden seien. Die Richter gaben damit dem Schmuckhersteller Cartier recht, der den Inhaber eines eBay-Accounts wegen Urheberrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt hatte. (Az.: I ZR 114/06)

Das Unternehmen hatte beanstandet, dass 2003 unter dem Mitgliedsnamen des Beklagten ein Halsband nach "Cartier Art" ab 30 Euro angeboten worden war. Das sei eine Verletzung seiner Marke. Der Beklagte hielt dagegen, seine Ehefrau habe das Angebot ohne sein Wissen ins Netz gestellt.

Cartier war in den Vorinstanzen mit seiner Klage gescheitert. Der Beklagte sei nicht für die Rechtsverletzungen verantwortlich, denn die Ehefrau habe seinen Account ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt, hatte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt befunden. Der BGH hob das Urteil des OLG jetzt auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung dorthin zurück. Der Beklagte könnte dann haften, wenn er seinen Account nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt habe und seine Ehefrau deshalb an seine Zugangsdaten gekommen sei, hieß es. Das OLG müsse jedoch noch prüfen, ob und welche Schutzmaßnahmen der Beklagte ergriffen habe und ob es sich bei dem Angebot der Frau wirklich um ein rechtswidriges Angebot handle.



Quelle: Reuters (11. März 2009)

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Themen: Germany , Ebay , Bgh , Bundesgerichtshof , Legislation , Western Europe , Europe , German General News , Domestic Politics , Central And Eastern Europe , German Equities , Business Activities , Judicial Processes/court Cases/court Decisions , Olg Frankfurt , Karlsruhe , Data Processing Services , Internet Software And Services (industry) , Retailing

Erschienen 11. März 2009 bei http://www.reuters.com.

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