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BGH: Versandkosten - Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht verstoßen, wenn neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt und nicht auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die

am 30.11.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments
ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben,
ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen
und ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile gelten,
ist grundsätzlich unbestimmt, weil er ohne konkrete Bezeichnung einer zu verbietenden
Verletzungsform lediglich auf die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 6 PAngV Bezug nimmt.
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2. Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht bereits dann verstoßen,
wenn auf einer Internetseite neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt
wird und nicht schon auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der
Preis die Umsatzsteuer enthält und zusätzlich zu dem Preis Liefer- und Versandkosten anfallen.
Den Verbrauchern ist bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und
Versandkosten anfallen; sie gehen auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen
Preise die Umsatzsteuer enthalten. Es kann deshalb genügen, wenn die durch § 1 Abs. 2 PAngV
geforderten Angaben jedenfalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf
einer gesonderten Internetseite gemacht werden, die noch vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig
aufgerufen werden muss.
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3. Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung kann wettbewerbsrechtliche Ansprüche aus §§ 8 und 9 i.V. mit
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG begründen. Die Vorschriften der Preisangabenverordnung sind dazu bestimmt,
im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch
eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu
gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber
Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern (vgl. noch zum UWG a.F. BGHZ 155, 301, 305 –
Telefonischer Auskunftsdienst, …

BGH: Preisangabenverordnung - Hinweis auf Versandkosten und Umsatzsteuer - Bestimmheit eines Unterlassungantrags

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 04.10.2007 - I ZR 143/04 ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; PAngV § 1 Abs. 2 PAngV § 1 Abs. 2 und 6; UWG §§ 3, 4 Nr. 11 Versandkosten Nunmehr liegt der Volltext dieser Entscheidung vor. Wir hatten bereits die Pressemitteilung zu dies…

Angaben zu Umsatzsteuer und Lieferkosten im Internetversandhandel – BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04

Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil vom 04.10.2007 entschieden, dass im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten nicht auf d…

Hinweise auf Umsatzsteuer und Liefer- und Versandkosten auf Internetseiten

Die herrschende Meinung / Hinweise auf Umsatzsteuer und Liefer- und Versandkosten müssen nicht auf derselben Internetseite gegeben werden, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werden. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung dazu Stellung genommen, i…

Bundesgerichtshof : Preisangaben im Internethandel - Angaben zur Umsatzsteuer sowie Liefer- und Versandkosten müssen nicht auf der Artikelseite selbst angegeben werden.

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 4.10.2007 – Az. I ZR 143/04 – Versandkosten; Vorinstanzen: OLG Hamburg, Urteil vom 12.8.2004 – Az. 5 U 187/03, LG Hamburg, Urteil vom 4.11.2003 – Az. 312 O 484/03 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivil…

OLG Stuttgart: Preissuchmaschinen & Preisangaben - Wird eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt, so ist die von der Preisangabenverordnung bezweckte Vergleichbarkeit im Endpreis nicht gewährleistet. Zur

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV stellt eine Marktverhaltensregel dar. Preisangaben sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation die Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmögl…

BGH - Umsatzsteuer- und Versandkostenhinweis bei Onlineshops

auchRecht.de / Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 4.10.2007 - I ZR 143/04 - dazu Stellung genommen, wie bei Onlineshops die Hinweise auf die Umsatzsteuer sowie die Versandkosten zu erfolgen haben, um den Voraussetzungen der Preisangabenverordnung zu genügen.…

BGH (I ZR 143/04 ) zu Preisangaben im Internetversandhandel

Recht für Verbraucher / BGH zu Preisangaben im Internetversandhandel Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer heute verkündeten Entscheidung dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf…

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