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BGH. Veröffentlichung von Promi-Fotos - wieder mal Caroline von Hannover

am 22.07.2008 von http://www.jur-blog.de

BGH; Urteil vom 1. Juli 2008 - VI ZR 67/08 - Mal wieder war der BGH auf Klage durch Caroline v. Hannover aufgerufen, den Schutz der Privatsphäre gegen die mittels der Pressefreiheit verwirklichte Informationsinteresse der Allgemeinheit abzuwägen. Die Entscheidung hatte dabei die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als Vorgabe. Zugleich waren die unterschiedlichen Ansätze in Einklang zu bringen.Der BGH folgte der Vorinstanz, die in der bebilderten Berichterstattung Ansätze zu sozialkritischen Überlegungen gab. Es u. a. eine Aufnahme der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht worden, die die Abgebildeten während eines Urlaubsaufenthalts und mit Personen auf belebter Straße zeigt.

Rechtanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
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Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline Prinzessin von Hannover
BGH, PM Nr. 126/2008- Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u. a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme.
Das Landgericht hat der Klage im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Privatsphäre der Abgebildeten hinter das mit der …

Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung eines Bildes von Caroline Prinzessin von Hannover

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Caroline Prinzessin von Hannover scheitert beim BGH

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BGH: Caroline

Rechtblog / Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der K…

BGH - Richter als Hüter des Nachrichtenwerts?

§§ Jur-Blog.de §§ / BGH, Urteil vom 1. Juli 2008- VI ZR 243/06 - Die Paparazzi - Berichterstattung ist nicht erst seit dem Tod von Lady Diana in Verruf geraten. Deshalb gibt es entsprechende juristische Bemühungen und Klagen, geraden dem ausufernden Fotojournalismus ei…

Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung von Bildern von Caroline Prinzessin von Hannover und

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Bundesgerichtshof : Gesundheitszustand unterliegt dem Schutz der Privatsphäre - Bundesgerichtshof entscheidet erneut über die Veröffentlichung von Bildern von Caroline Prinzessin von Hannover und Ernst August Prinz von Hannover

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Fotorecht II: Bundesgerichtshof entscheidet über die Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen.

Dr. Bücker Newsfeed / Pressemitteilung zum Urteil vom BGH, 01.08.2008 - VI ZR 243/061. Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin. Die Beklagte veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift Bild der Frau ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer…

Bundesgerichtshof : Unterhaltungsinteresse bestimmter Leser rechfertigt den Eingriff in das Recht Prominenter am eigenen Bild nicht - Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen mit ihrer Putzfrau zur Bebilderung eines Artik

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 1.07.2008 - Az. VI ZR 243/06; Vorinstanzen: LG Berlin, Entscheidung vom 22.06.2006 – Az. 27 O 1126/05; KG Berlin, Entscheidung vom 07.11.2006 – Az. 9 U 148/06 <b>Zur Sache</b> <br><br> Die Klägerin ist ei…

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