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BGH: Vermieter steht unter Umständen ein Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen bei laufendem Mietverhältnis zu

am 06.04.2005 von Lichtenrader Notizen

Der Bundesgerichtshof - Pressemitteilung in einem Berliner Fall: Der u.a. für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Vermieter während eines laufenden Mietverhältnisses vom Mieter Zahlung eines Kostenvorschusses für die Durchführung vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn der Mieter damit in Verzug ist. Der Senat hat dies in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung zum Gewerberaummietrecht bejaht.

Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung im Hause der Klägerin. Im Mietvertrag aus dem Jahre 1958 ist bestimmt, daß die Schönheitsreparaturen vom Mieter getragen werden. Bestimmte Fristen für die Durchführung der Arbeiten sind nicht vereinbart worden. Mit der Klage hat die Klägerin den Beklagten auf Zahlung eines Kostenvorschusses von Höhe von ca. 13.000 € zur Vornahme von Schönheitsreparaturen in Anspruch genommen. Der Beklagte hat bisher trotz entsprechender Aufforderungen keine Schönheitsreparaturen in der angemieteten Wohnung ausgeführt. Die Wohnung ist renovierungsbedürftig, der Aufwand für die Renovierung beläuft sich nach einem vorgelegten Kostenvoranschlag auf den eingeklagten Betrag.

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat auf die Berufung der Klägerin das erstinstanzliche Urteil abgeändert und den Beklagten zur Zahlung des Vorschusses verurteilt.

Der Senat hat das Urteil des Landgerichts bestätigt. Er hat dabei zunächst auf sein Urteil aus dem Jahre 1990 (BGHZ 111, 301) Bezug genommen. In jener Entscheidung hat der Senat für einen Fall der Gewerberaummiete ausgesprochen, daß der Vermieter – sofern der Mieter die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernommen hat – auch während des laufenden Mietverhältnisses die Vornahme solcher Reparaturen vom Mieter verlangen kann. …

BGH: Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß ja

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BGH: Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen während laufender Mietzeit

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BGH: Kein Schadensersatz von rauchenden Mietern

RA-Blog / Der BGH hat in einem Urteil vom heutigen Tage (Aktenzeichen: VIII ZR 125/05) die Revision eines Vermieters zurückgewiesen, der seine ehemaligen Mieter wegen Ersatz von Renovierungskosten in Anspruch nehmen wollte. Der Kläger hatte u. a. wegen Niko…

BGH zu Schönheitsreparaturen

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Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein

Recht und Gesetz / Auf eine interessante Entscheidung für Mieter und Vermieter weist die Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn& Birkhahn aus Wiesbaden hin Entscheidung des BGH Nr. 43/2008 Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten…

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RA & Notar Rolf Jürgen Franke

Rechtsanwalt und Notar Rolf Jürgen Franke aus Berlin trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen

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