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BGH: Verlinkung auf AGB ist zulässig

am 28.08.2008 von http://damm-legal.de

BGH, Urteil v. 14.06.2006, Az. I ZR 75/03
§§ 407, 435, 449 HGB
Der BGH hat entschieden, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einer Website wirksam in ein Vertragsverhältnis einbezogen werden können, indem auf der Bestellseite ein sog. “sprechender Link”, etwa mit der Bezeichnung “AGB”, gesetzt wird, der auf den Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einer Unterseite verweist. Ferner entschied der BGH in seinem Urteil zur Haftung des Spediteurs, wenn diesem “nicht bedingungsgerechte” Sendungen im Sinne seiner AGB abhanden kommen.
Bundesgerichtshof
Urteil
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Bergmann für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Februar 2003 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Tatbestand:
Der Kläger erteilte der Beklagten, die einen Paketschnelldienst betreibt, am 6. Dezember 2000 per Internet den Auftrag, ein Paket bei ihm abzuholen und zu dem Empfänger in Rodenbach zu befördern. Die Internet-Seite der Beklagten lautet auszugsweise wie folgt:
Darunter befinden sich Felder, die für die Erteilung des Versandauftrags ausgefüllt werden müssen. Durch Anklicken des unterstrichenen Worts “AGB’s” können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aufgerufen und ausgedruckt werden. Darin heißt es u.a.:
“3. Vertragsverhältnis
3.1 Das Vertragsverhältnis kommt zwischen H. und dem Auftraggeber mit der Einlieferung der Sendung nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 und 4 zustande.
3.2 Sendungen werden von den H. -Depots und den H.-Kundenbetreuern zur Beförderung durch …

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