BGH verkündet Grundsatzurteil zu Gaspreisen erst im Herbst
am 10.07.2008 von http://www.reuters.com
Karlsruhe (Reuters) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will erst im September ein Grundsatzurteil über die gerichtliche Kontrolle von Gaspreisen verkünden.
Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der 8. Zivilsenat hatte Ende Mai verhandelt, ob und auf welche Weise Gasversorger ihre Grundpreise und deren Erhöhungen von Gerichten überprüfen lassen müssen. Das Urteil war eigentlich für Juli angekündigt, der Termin wurde nun aber auf den 24. September verschoben. (Az.: VIII ZR 138/07)
Anlass ist die Klage eines Kunden gegen die Stadtwerke Dinslaken. Er hatte geklagt, nachdem die Stadtwerke den Preis für Erdgas zwischen Januar 2005 und April 2006 mehrmals erhöht hatten. In der Verhandlung im Mai hatte sich der Vorsitzende Richter skeptisch zu einer Überprüfung der Tarife etwa durch Vorlage von Unternehmensbilanzen gezeigt.
Ein weiteres Grundsatzurteil zu Gaspreisen will der Senat nach früheren Angaben am 15. Oktober verkünden. Die Richter wollen dabei entscheiden, ob Tarif- und Sonderverträge bei Gaspreiserhöhungen nach gleichen Maßstäben zu beurteilen sind.
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