BGH verhandelt über Schrottimmobilien
am 15.05.2006 von http://log.handakte.de/
Der BGH verhandelt ab Dienstag erneut über die Rechte von Käufern kreditfinanzierter minderwertiger Immobilien gegenüber Banken. Zentraler Punkt der insgesamt neun Verfahren gegen die Bausparkasse Badenia ist nach Angaben des BGH das Rücktrittsrecht bei den so genannten Haustürgeschäften.
Die Käufer machen geltend, entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht über dieses Recht aufgeklärt worden zu sein, wenn sie vom Vermittler der Badenia zu Hause oder im Büro über den Kauf der Immobilie informiert wurden. Der BGH will anhand dieser Verfahren grundsätzlich klären, ob den Verbrauchern dann neben einem jahrelangen Rücktrittsrecht mehr zugestanden werden muss, wie etwa Schadenersatz. Die Vorinstanzen hatten die Klagen abgewiesen.
Wann der BGH sein Urteil verkündet, …
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