BGH verhandelt über die Frage der Haftung für offenes W-Lan

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 18.03.2010 (Az.: I ZR 121/08) ein Verfahren, das insbesondere für die Fälle des Filesharing von größter Bedeutung ist. Es geht nämlich um die Frage, ob und inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses dafür haftet, dass sein (offenes) W-Lan von einem Dritten missbräuchlich für Urheberrechtsverletzungen genutzt worden ist. Das OLG Frankfu…

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Themen: Störerhaftung , Bgh , Filesharing , Olg Frankfurt

Erschienen 3. März 2010 auf http://www.internet-law.de/.

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