Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten
hb-law.de | 6. Oktober 2011 — Der BGH hat mit heutigen Urteil vom 6.10.2011 - AZ I ZR 6/10 - Echtheitszertifikate der klagenden Firma Microsoft Recht gegeben…
Der BGH verhandelt am 6.10.2011 einen interessanten Fall zu Gebrauchtsoftware.
Die Klägerin ist die Microsoft Corporation. Die Beklagte handelt mit Softwareprodukten, der Beklagte ist ihr Geschäftsführer. Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "MICROSOFT" und der Wort-/Bildmarke. Sie vertreibt die Betriebssystem-Software "Windows" u.a. als sog. OEM-Version, bei denen die Software durch den Computerhersteller auf der Festplatte der Computer vorinstalliert ist und an den Kunden ein Rettungsexemplar der Software auf einem gesonderten Datenträger (Recovery-CD) als sog. "Bundle" mitgeliefert wird. Bei diesem Vertriebsweg sind die Echtheitszertifikate, die die Klägerin ihren Produkten beifügt, auf dem Computer selbst aufgeklebt.
Von Unternehmen, die mit gebrauchten Computern handeln, erwarb die Beklagte "Recovery-CD's" mit der Software "Windows 2000" wie auch Echtheitszertifikate, die zuvor von "OEM-Computern" abgelöst wurden. Die Beklagte brachte die Echtheitszertifikate an den Datenträgern an und verkaufte die Software weiter. Dabei wurden auch solche Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben "Bundle" stammten. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte, weil sie ein Interesse daran habe, dass nur solche Produkte mit ihren Echtheitszertifikaten vertrieben würden, mit denen sie ursprünglich versehen worden seien, und weil nur ihr das Recht zustehe, ihre Produkte als "echt" zu zertifizieren.
Das La…
» Vollständiger ArtikelErschienen 29. September 2011 auf http://www.hb-law.de.
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